[Archiv] Zulassung von Psychotherapeutischen Verfahren

Anmerkungen zum Hintergrund der Einführung des Schwellenkriteriums durch den G-BA

Am 20.12.2007 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Schwellenkriterium beschlossen, welches bei der Zulassung von psychotherapeutischen Verfahren in die sozialrechtliche psychotherapeutische Versorgung (Krankenkassen und KV/SGB V) zum Einsatz kommt. Dieses ist seit Anfang März in Kraft, da es vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet wurde.

Die Einführung dieses Schwellenkriteriums (das zusammen mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) unter Ausschluss einer größeren Diskussion in der Profession entwickelt wurde) wird einen großen Einfluss auf die Anwendung und Entwicklung psychotherapeutischer Verfahren und Methoden haben. Dies sowie die damit angestoßene Entwicklung wird seitens des VPP im BDP (wie auch einer Reihe von anderen Verbänden, s. Links am Ende des Textes) mit…

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Kategorien:
Gerechte psychotherapeutische Versorgung
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Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.