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BDP-Resolution: Psychotherapeutische Versorgung verbessern! (DK 1/2023 des BDP e.V.)

Resolution

Die Ampel-Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag die Verbesserung der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen zur Aufgabe gemacht. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert den Bundesgesundheitsminister und die Regierung deshalb auf, nun Taten folgen zu lassen und die Versorgung psychische Kranker zukünftig an ihrem Bedarf auszurichten. Wer unter einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung leidet, der soll auch eine evidenzbasierte und leitliniengerechte Behandlung erhalten! Die Realität sieht jedoch noch ganz anders aus: Es gibt Engpässe bei der ambulanten Versorgung. Stationäre Behandlungen wären oftmals zu verhindern, wenn Patient:innen ambulant angemessen versorgt würden. Die Wartezeit auf einen Therapieplatz betrug jedoch schon vor der Pandemie im Bundesdurchschnitt rund 20 Wochen (BPtK, 2018). Infolge der Pandemie und anderer globaler (Klimakrise, Krieg in Europa) sowie regionaler (Flutkatastrophe im Westen Deutschlands) Krisen steigt der Bedarf weiter an (Dt. Bundestag, 2022; Lancet, 2020). Aufgrund beginnend erfolgreicher Aufklärungs- und Entstigmatisierungskampagnen nehmen heute darüber hinaus mehr erkrankte Menschen psychotherapeutische Hilfe in Anspruch. Nichtdestotrotz liegt die Prävalenz von behandlungsbedürftigen Störungen deutlich über dem Inanspruchnahmeverhalten (Jacobi, F. et al.: Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung. Der Nervenarzt 2014; 85(1): 77–87.). Im Gegensatz zu anderen medizinischen Bereichen herrscht kein Fachkräftemangel. Qualifizierte Kolleg:innen können sich nicht niederlassen, weil die Bedarfsplanung auf antiquierten Zahlen beruht. Der rechnerisch als „gedeckt“ geltende Versorgungsbedarf bildet die Realität nicht ab. Der ambulante Sektor ist zudem unzureichend vernetzt. Die viel gepriesene Komplexversorgung, die im vergangenen Jahr eingeführt wurde, kommt nur spezifischen Patient:innengruppen für eine bestimmte Zeitdauer zu Gute. Kinder und Jugendliche haben bisher keinen Zugang. In den Kliniken fehlen qualifizierte Psychotherapeut:innen mit Fachkunde, weil sie im Stellenplan gemäß Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) nicht zwingend vorgesehen sind. Deshalb ist eine den Leitlinien entsprechende Behandlung vielfach nicht zu gewährleisten. Die Übergänge zwischen ambulanter und stationärer Versorgung gelingen oft nicht, weil es einerseits an ambulanten Weiterbehandlungsmöglichkeiten mangelt, andererseits die beiden Versorgungsbereiche systemisch voneinander getrennt sind und ein Austausch strukturell kaum vorgesehen ist. Trotz anders lautender Datenlage (Wittmann et al., 2011; dt. Ärzteblatt 2023) halten sich Vorurteile, wie dass „nur die leichten Fälle“ behandelt werden, hartnäckig und werden aktiv vom Bundesgesundheitsministerium propagiert (z.B. dt. Bundestag, 2023, S.96).

Kontakt:
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
Vorstand
Telefon: 030 / 209 166 612
E-Mail: sekretariat@bdp-verband.de
Web: www.bdp-verband.de

Ansprechpartnerin: Dipl.-Psych. Dr. Johanna Thünker (thuenker@vpp.org)

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Politische Positionen
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