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BDP fordert umgehende Umsetzung des Koalitionsvertrags zur Verbesserung der Versorgung psychischer erkrankter Menschen

Pressemitteilung

Die Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Deutschland ist prekär. Im Durchschnitt warten sie rund ein halbes Jahr auf einen ambulanten Psychotherapieplatz. Noch schwerer haben es Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen – für sie ist es oft unmöglich überhaupt eine passende ambulante Hilfe zu finden.

Zu diesem Ergebnis kam offenbar auch die Bundesregierung. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat sie dem Thema im Koalitionsvertrag Raum gegeben, eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen gestartet und verkündet: „Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz… deutlich zu reduzieren. Wir verbessern die ambulante psychotherapeutische Versorgung… für Patienten mit schweren und komplexen Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher.“ (S. 67, Koalitionsvertrag).

Seitdem ist offenbar nicht viel passiert. Eine Nachfrage der CDU/CSU-Fraktion zur „Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung“ (BT-Drs. 20/5106) ergab, dass es bisher keine konkreten Pläne für eine Bedarfsplanungsreform, also die Schaffung einer verlässlichen Grundlage für genug Psychotherapiepraxen, gibt. Trotz Ankündigung im Koalitionsvertrag wird also weiterhin auf die Selbstverwaltung und auf Einzelfallentscheidungen gesetzt. Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP und Vorsitzende des Verbandes Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP, Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen) pflichtet dem Präsidenten der Bundespsychotherapeuten- kammer bei: „Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen, die einzeln beantragt und beschieden werden müssen, können das strukturelle Problem der fehlenden Kassensitze nicht lösen“. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass den langen Wartezeiten auf eine Psychotherapie nicht ein Fachkräftemangel zugrunde liegt. Ein Problem sei unter anderem die Anzahl der Kassenzulassungen.

Die Bedarfsplanung muss sich am realen Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientieren. Bereits vor der Corona-Pandemie wurde die Zahl der benötigten zusätzlichen Kassensitze auf 1.600 beziffert. Der BDP fordert die längst überfällige Reform der Bedarfsplanung umgehend umzusetzen sowie auch bei der Komplexversorgung schwer psychisch Kranker nachzubessern. An der psychischen Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern sollte nicht gespart werden. Eine ausreichende Versorgung in diesem Bereich ist auch aus volkwirtschaftlichen Gründen eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.

Kontakt
Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP und Vorsitzende der Sektion VPP im BDP e.V.
presse@bdp-verband.de

 

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