Neuigkeiten aus der BDP-Präsidiumskommission Berufsethik
Nach einem Jahr zieht die Berufsethik-Kommission (BEK) eine Zwischenbilanz bei der Auswahl von Online-Medien in der Berufsausübung.
Die Pandemie hat auch in der Psychologenschaft zu alternativen digitalen Kommunikationswegen geführt. Recht früh wurde von uns in der BEK erkannt, dass insbesondere unser Berufsstand einen guten Ruf zu verlieren hat, wenn die persönlichen Daten unserer Klientel nicht durch eine besondere Fürsorge bei der Nutzung von Online-Medien durch die Psychologenschaft geschützt werden.
Die BEK macht deshalb alle Verantwortlichen im Verband seit einem Jahr darauf aufmerksam, dass die Berufsethischen Richtlinien bzw. die Berufsordnung der BDP Mitglieder (BO) eine besondere Beachtung des Schutzes von Privatgeheimnissen durch Berufsangehörige erforderlich machen. Insbesondere die Verwendung von ZOOM ist Mitgliedern und Beschäftigten des BDP durch die Berliner Datenschutzbeauftragte mit der Androhung eines Bußgeldes untersagt. Der Datenschutzbeauftragte des BDP, Verbandssyndikus RA Frederichs, bestärkte uns im Juli letzten Jahres in dieser Auffassung.
Wir haben jedoch zu unterscheiden zwischen einer strafrechtlichen Betrachtung einerseits und der Reichweite einer Selbstverpflichtung unserer Mitglieder durch den Beitritt zum BDP. Die Regelungen der Berufsordnung beziehen sich nicht nur auf die eigentliche Berufsausübung mit und ohne Erwerbstätigkeit sondern auf das Auftreten als Berufsangehörige*r in Beruf und Freizeit. Eine Schädigung der Interessenlagen des Verbandes durch Mitglieder des BDP ist durch die Nutzung von ZOOM ua. Medien deshalb nicht auszuschließen. Der Verband setzt die Verpflichtung seiner Mitglieder auf die Einhaltung berufsethische Normen gegenüber Außenstehenden als Werbung für sich und die Berufsangehörigen ein. Eine Missachtung der Berufsordnung durch Weitergabe von privaten Daten Dritter stellt somit aus Sicht der BEK auch eine Schädigung zentraler Verbandsinteressen dar.
Ergänzend sei darauf verwiesen, dass die Nutzung einiger im privaten Bereich beliebter Apps wie WhatsApp uvm. auf beruflich genutzten Smartphones nicht gestattet ist, da das Kontaktverzeichnis mit den privaten Kontaktdaten der Kommunikationspartner*innen ausgelesen wird und an Facebook verkauft wird. Nutzer dieser App können dies NICHT mittels einer gesonderten Einstellungs-Option ausschließen.
Wir halten es deshalb für eine berufsständische Pflicht, sich in dem Digitalisierungsprozess, in dem wir uns als Berufsstand befinden auch mit den Fragen des Privatgeheinmis-Schutzes auseinanderzusetzen. Auf diesem Weg möchten wir deshalb auf eine gute Übersicht und Informationen der Plattformen DIGITAL-Courage.de und Netzpolitik.org verweisen.
Die genannten berufsethischen Thematiken und Problematisierungen sind ebenfalls Gegenstand in den Arbeitsgruppen der Europäischen Verbände wie z.B. der EFPA und nehmen dort bereits an Fahrt auf unter dem Label "Distant Communication".
Die BEK plant ab Mai eine Reihe von Webinaren zu den aufgeworfenen Problemkreisen zum Zwecke der Fortbildung der BDP-Mitglieder und solcher, die es werden wollen. Wenn Sie mögen, geben Sie uns bitte eine Rückmeldung in Bezug auf Ihre Wunsch-Themen für eine solche Fortbildung.