Corona-Hilfen: Jetzt Neustarthilfe beantragen
Seit vergangener Woche können Solo-Selbstständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, Neustarthilfe beantragen.
Die Neustarthilfe beträgt bis zu 7.500 Euro und sofern der Umsatzrückgang im ersten Halbjahr gegenüber dem Vergleichszeitraum nicht 10% oder weniger beträgt, kann der Antragsteller/die Antragstellerin sie ganz oder mindestens teilweise behalten. Die Antragstellung erfolgt online - ohne Steuerberater.
Stand Samstag, 20.02.2021: Bereits 29.000 Selbstständige haben die Hilfe beantragt und im Schnitt 5.838 Euro bewilligt bekommen. Die resultierenden 169,3 Mio. Euro sind letzte Woche zu 40 Prozent überwiesen worden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Soloselbständige aller Branchen, die
- ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
- weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen,
- bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind,
- keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und
- ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben.
Weitere Informationen
Marcus Pohl vom ISDV hat unter www.isdv.net/ueh_3_und_neustarthilfe.html die wichtigsten Links und einen Neustarthilfe-Rechner (Excel) bereitgestellt.
Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) hat unter der Domain www.neustarthilfe.de aus dem 26-seitigen FAQ des BMWi die wichtigsten Fakten zusammengestellt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung führt anhand von Screenshots durch den Antrag.