Alle EuroPsy-Antragstellung erfolgen online auf dieser Seite über den Button Online-Portale (LINK). Stellen Sie bitte vor der Online-Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammen. Psycholog*innen, die die EuroPsy-Anforderungen hinsichtlich ihrer Ausbildung und ihrer Berufserfahrung erfüllen und die sich den gemeinsamen ethischen Richtlinien verpflichtet fühlen, können sich bei der Nationalen Anerkennungskommission (NAK) ihres Landes um das EuroPsy-Zertifikat bewerben.
Die Geschäftsstelle EuroPsy nimmt den Antrag auf EuroPsy-Zertifizierung entgegen und führt eine Prüfung der Antragsunterlagen vor. Die Geschäftsstelle ist der Ansprechpartner für die Antragsteller während des gesamten Prozesses der Zertifizierung und der Rezertifizierung nach sieben Jahren.
Die Geschäftsstelle legt die Anträge der Nationalen Anerkennungskommission (NAK) zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Mitglieder der NAK sind (Stand 01.01.2017)
- Prof. Dr. Stephan Dutke (Sprecher)
- Prof. Dr. Georg Felser
- Prof. Dr. Susanne Guski-Leinwand
- Dipl.-Psych. Lothar Hellfritsch
- Prof. Dr. Johannes Michalak
- Prof. Dr. Sandra Ohly