„Wohnzimmerpraxis“ erlaubt?
Tatsächlich eine Praxis im Wohnzimmer ist nicht erlaubt. Denn eine fachgerechte Dienstleistung ist im Wohnzimmer in aller Regel nicht möglich und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den Berufsordnung ausdrücklich ausgeschlossen. Aber eine psychologische Dienstleistung in einem der Räume der Privatwohnung oder dem Privathaus anzubieten ist zumindest weder mit noch ohne Approbation kategorisch ausgeschlossen, zumindest gibt es keine konkreteren Regeln für die Räumlichkeiten; eine…