Website-Impressum: Auch anonym möglich?
Nein: Name und ladungsfähige Anschrift sind nötig. Die Anschrift ist meistens die Unternehmens- oder Praxisadresse; wenn es die nicht gibt, muss die Privatadresse herhalten. Ob stattdessen eine c/o-Adresse reicht, ist umstritten. Allerdings hat der BGH in einem anderen Fall am 7.7.23 geurteilt, dass eine ladungsfähige Adresse ersatzweise auch die eines Empfangsbevollmächtigten sein kann. Aber es muss eine „echte“ Empfangsvollmacht sein, nicht nur eine für die Weiterleitung von (ungeöffneter)…