Rentenversicherungspflicht trotz Selbstständigkeit?
Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die mit einem Arbeitsvertrag als Angestellte arbeiten, sind sozialversicherungspflichtig, also auch rentenversicherungspflichtig. Sie müssen sich in der Regel wenig kümmern. Es ist Aufgabe der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers, die Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Aber wenn Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ganz oder teilweise selbstständig freiberuflich arbeiten, müssen sie selbst klären, ob und ggf. wo sie rentenversicherungspflichtig sind.
Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ergibt sich allerdings (außer in Berlin) aus den landesrechtlichen Heilberufsgesetzen, dass sie mit ihrer freiberuflichen psychotherapeutischen Tätigkeit Pflichtmitglied in einem Berufsversorgungswerk sind und dorthin Beiträge abführen müssen. Diese Pflichtmitgliedschaft wird wohl weit überwiegend positiv gesehen, bietet sie doch eine vergleichsweise günstige bzw. finanzkräftige Solidarstruktur. Umgekehrt dürfte es der sozialpolitischen Kritik, dass…