Patientendatenschutzgesetz: „Gläserne“ Patienten müssen verhindert werden

Am 30. Januar 2020 hat das BMG einen Referentenentwurf zum Patientendatenschutz vorgelegt. In diesem Entwurf werden detaillierte und weitgehende Vorgaben zum Datenschutz im Rahmen der sogenannten Telematikinfrastruktur („Digitale Datenautobahn“ im Gesundheitswesen) und der elektronischen Patientenakte (ePA) gemacht. In der ePA sollen ab 2021 neben Notfalldaten auch sehr sensible Daten, wie die Diagnose einer psychischen Erkrankung, Befundberichte etc. gespeichert werden können. „Innerpsychische Zustände von Menschen und insbesondere Erkrankungen sind persönliche Geheimnisse und bedürfen besonderer Beachtung. Dabei ist das Vertrauen in die Schutz- und Aufklärungsmechanismen im Gesundheitssystem von hoher Bedeutung“ stellt Dr. Meltem Avci-Werning, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) heraus.

In der Zukunft sollen Versicherte mit mobilen Endgeräten alle Dokumente selbst verwalten können und auch Betriebsärzte die Möglichkeit erhalten, auf Datenautobahn und ePA zuzugreifen. Der BDP begrüßt einerseits die Detailliertheit des Gesetzentwurfs, der in zentralen Punkten im Sinne der DSGVO formuliert ist. Andererseits soll 2021 zunächst eine Vorversion der ePA – ohne die Möglichkeit der Verwaltung selektiver Zugriffsrechte – auf den Markt kommen. Erlauben Versicherte bereits in der Vorversion den Einblick (z.B. in einer Apotheke, bei Krankenhausaufenthalten), so kann künftig alles in ihrer Akte eingesehen werden. Dies entspricht nicht der DSGVO. Versicherte erhalten nur einmalig Unterstützung in Arztpraxen bei der „Befüllung“ der Akte. Lehnen Versicherte die ePA ab, werden sie im Diskriminationsparagraphen nicht geschützt und erleiden ggf. Nachteile in der Versorgung.  

Susanne Berwanger, Vorstandsmitglied des VPP im BDP, fordert weitere Maßnahmen, die einen realistischen, datenschutzorientierten Umgang mit sensiblen Dokumenten der Versicherten fördern: „Je stärker Versicherte gesundheitlich belastet sind, desto weniger werden sie die Ressourcen haben, auf z.B. ihrem Tablet  Zugriffsberechtigungen differenziert anzulegen bzw. sensible, redundante Dokumente zu löschen. Versicherte brauchen hier mehr Anregung und Unterstützung – z.B. durch regelmäßige Reflexion mit den Behandlern, was sinnvollerweise in der ePA stehen soll und was gelöscht werden kann. Nur so können wir „gläserne“ Patientinnen und Patienten verhindern und selbstbestimmten Datenschutz ermöglichen.“

„Der aktive Schutz der Gesundheit und der Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten muss für alle Beteiligten klar im Vordergrund stehen und auch von der Politik intensiv gefördert werden“, betont Dr. Meltem Avci-Werning, Präsidentin des BDP.
 

Zur Stellungnahme des BDP

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Stellungnahme
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