DK-Resolution: Keine Hinrichtung von Rudi A. Apelt!

Die unterzeichnenden Personen fordern die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere den Präsidenten der USA, Mr. George W. Bush, und die Regierung des Bundesstaates Arizona, insbesondere die Gouverneurin, Ms. Jane D. Hull, nachdrücklich und dringend auf, die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Gefangenen Rudi Alfred Apelt auszusetzen. Sie fordern weiterhin, jedes rechtliche Mittel einzusetzen, um zu verhindern, dass das Todesurteil tatsächlich vollstreckt wird.

Wir sind darüber hinaus davon überzeugt, dass das Urteil der Todesstrafe nicht nur generell unmoralisch, sondern insbesondere im vorliegenden Falle gegen fundamentale Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte verstößt. Wir fordern daher die beiden genannten Regierungen ebenso wie den obersten Gerichtshof des Staates Arizona und den obersten Gerichtshof der USA auf, die Rechtmäßigkeit des Todesurteils gegen Rudi A. Apelt zu überprüfen.

Rudi A. Apelt (geboren 1960 in Düsseldorf, Deutschland) ist von unabhängigen psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen untersucht und begutachtet worden. Danach leidet Rudi A. Apelt an zahlreichen spezifischen Einschränkungen - unter anderem an deutlichen Hirnschädigungen. Insbesondere hat das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. Frank Schneider (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Deutschland) als wesentliches Ergebnis gezeigt, dass Apelt spätestens seit seiner frühen Kindheit unter einer erheblichen geistigen Behinderung leidet. Diese Behinderung ist drastisch: Apelt hat einen Intelligenzquotienten von 55. Das bedeutet, dass seine mentalen und intellektuellen Fähigkeiten im Bereich der untersten 10% aller geistig behinderten Personen liegen. Als Folge dieser massiven mentalen Behinderung ist sich Apelt nicht bewusst, dass er hingerichtet werden soll. Er ist sich insbesondere nicht bewusst, warum und weswegen er hingerichtet werden soll. Schon aus diesem Grund erscheint es den unterzeichnenden Personen zwingend geboten, die Todesstrafe an Rudi Apelt nicht zu vollstrecken.

Apelt ist wegen Mordes verurteilt. Die unterzeichnenden Personen können die Grundlage des Schuldspruches selbst nicht zureichend beurteilen. Unabhängig von der Frage seiner Schuld steht jedoch außer Frage, dass Rudi Apelt aufgrund seines mentalen Defektes keine strafrechtliche Verantwortlichkeit für sein Verhalten zugeschrieben werden kann. Aufgrund der Schwere seiner Behinderung ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass er zum Zeitpunkt der Tat weder die Einsichts- noch die Steuerungsfähigkeit hatte, um die Unrechtsmäßigkeit eines Tuns einzusehen und gegebenenfalls einen entsprechenden Impuls zu kontrollieren. Damit fehlt die zentrale Voraussetzung für die Zuerkennung strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

Aufgrund seiner massiven mentalen Behinderung ist Apelt auch nicht in der Lage - und war es auch nicht zum Zeitpunkt seiner Verhaftung oder seiner Verhandlung - den gegen ihn erhobenen Vorwurf hinreichend zu verstehen und sich angemessen zu verteidigen. Daher bleibt ein wesentlicher Zweifel an seiner Schuld in jedem Fall bestehen. Auch dies ist ein ausreichender Grund, das Urteil der Todesstrafe und insbesondere ihre tatsächliche Vollstreckung für ungerechtfertigt zu halten.

Das rechtsstaatliche Prinzip, mental behinderte Personen weder zum Tode zu verurteilen noch tatsächlich hinzurichten, wird in den allermeisten Staaten dieser Erde seit mehr als zwei Jahrhunderten beachtet. Insbesondere wird dieses rechtsstaatliche Prinzip auch von solchen Staaten und Gesellschaften beachtet, die eine Verhängung der Todesstrafe ansonsten für grundsätzlich unbedenklich halten und sie häufig vollstrecken (z.B. die Volksrepublik China). Die unterzeichnenden Personen halten es daher - auch unabhängig von der Frage der Legitimität der Todesstrafe - für ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, der Moral und der Menschlichkeit, Rudi A. Apelt nicht hinzurichten.

Unterzeichnet von (alphabetische Reihenfolge)

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Paul Baltes
Direktor; Max-Planck-Institut für Entwicklungsforschung, Berlin

Dr. Arne Brosig
Stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Nervenärzte; Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande der Bundesrepublik Deutschland

Prof. Dr. Axel Buchner
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Mitinitiator der Resolution

Prof. Dr. Claudia Dalbert
Universität Halle-Wittenberg, Schriftführerin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie

Prof. Dr. Rudolf Egg
Direktor der Kriminologischen Zentralstelle, Wiesbaden

Prof. Dr. Thomas Fabian
HTWK Leipzig; Sprecher der Sektion Rechtspsychologie des Bundes Deutscher Psychologinnen und Psychologen

Prof. Dr. Karl Gegenfurtner
Universität Magdeburg; Sprecher der Fachgruppe Allgemeine Psychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie

PD Dr. Werner Greve
Direktor; Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hannover; Mitinitiator der Resolution

Prof. Dr. Bettina Hannover
Universität Dortmund; Sprecherin der Fachgruppe Sozialpsychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie

Lothar Hellfritsch
Präsident des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen

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Resolution
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