Bildungspolitisches Statement des BDP-Vorstands

  1. Der BDP fühlt sich dem Prinzip der Europäisierung und Internationalisierung des Faches und des Berufes verpflichtet. Die Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Qualifikation und Berufsaufgaben ist ein vordringliches Ziel unseres Engagements.
  2. Der BDP akzeptiert den Bologna-Prozess zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums nur unter der Bedingung, dass die in mehr als 60 Jahren erreichte hochwertige Ausbildung im Hauptfachstudium der Psychologie erhalten bleibt und ausgebaut wird.
  3. Der BDP hat zu diesem Zweck seit 1999 in vorausschauender Weise ein Projekt zur Harmonisierung von Ausbildung in der Psychologie innerhalb der EFPA maßgeblich mit unterstützt, das EUROPSY-Modell.
  4. Der BDP hat wiederholt in diesem Jahr bei verschiedenen Gelegenheiten seine Unterstützung für die Empfehlungen der DGPS zum konsekutiven Studienmodell gegeben und betont, daß der Master of Science den dem Diplom äquivalenten und von uns verteidigten Studienabschluss darstellt.
  5. Der BDP wird sich im Rahmen seiner Möglichkeit allen Überlegungen oder Studienangeboten widersetzen, die von diesem Grundsatz abweichen.
  6. Der BDP hat mit Sorge Bestrebungen an Fachhochschulen über die letzten 10 Jahre zur Kenntnis nehmen müssen. Es wurden Module aus dem Hauptfachstudium herausgebrochen, um Studiengänge zu schaffen, die eine Ähnlichkeit mit dem Diplom-Studium provoziert und Arbeitgebern oder Verbrauchern eine solche suggeriert haben.
  7. Der BDP hat sich dennoch seit 2004, durch kollegiale Vermittlung seitens der DGPs eingeleitet, an der Akkreditierung von Mischstudiengängen aus bekannten Gründen beteiligt.
  8. Der BDP stellt fest, daß der KMK-Beschluss vom Oktober 2003 in mehrfacher Hinsicht nicht die bisher erreichte hohe Qualifikation der Ausbildung sicherstellt und zu Verunsicherung und Intransparenz bezüglich der unterschiedlichen Abschlüsse an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen mit gleichen Abschlussbezeichnungen, z.B. Bachelor (Uni) oder Bachelor (FHS) führt.
  9. Für den BDP stellt das Ausbildungsmodell der EFPA das zielführende Modell des Engagements in Ausbildungsfragen dar.
  10. Das EFPA-Europsy-Modell geht von einer 6-jährigen Qualifikation zum selbständig arbeitenden Psychologen aus und von zu schaffenden Fort- und Weiterbildungsmodellen, den "Advanced Diplomas".
  11. Der BDP setzt sich dafür ein, dass berufsfeldbezogenen Spezialisierungen frühestens nach dem Master of Science angeboten werden sollen. Hierzu zählen insbesondere die Ausbildung zum Psychotherapeuten und zum Fachpsychologen für Verkehrspsychologie u.a.m.
  12. Der BDP geht davon aus, dass das Psychotherapeutengesetz novelliert wird und die Eingangsqualifikation ("Abschluss eines Hochschulstudiums der Psychologie") neu bestimmt werden wird. In diesem Zusammenhang sieht der BDP als Eingangsqualifikation den Abschluss eines konsekutiven Master of Science in Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie. Der BDP wird sich allen Überlegungen widersetzen, andere Eingangsqualifikationen z.B. Bachelor of Science in Psychology, Bachelor oder Master of Arts der Pädagogik oder Sozialpädagogik für den Bereich der Psychologischen Psychotherapie vorzusehen.
  13. Der BDP geht somit von einer 2. postgradualen Ebene der beruflichen Qualifikationen aus, d.h. nach einem konsekutiven Studium der Psychologie mit dem Master of Science-Abschluss werden sich Kollegen weiterbilden wollen z.B. in den o.g. Spezialisierungen.
  14. In diesen Fällen erwartet der BDP aufgrund von fundierten Aussagen aus dem europäischen und nationalen Kollegenkreis, dass zusätzliche Typologien von Master-Studiengängen entstehen werden, die der beruflichen Weiterbildung dienen. Diese neuen Typologien werden im Beschluss der KMK nicht vollständig abgebildet, sondern stellen Qualifikationsbestrebungen oder Standards jenseits des Regelungsbereichs von grundständigen akademischen Ausbildungen dar. Sie finden sich z.B. in dem von der EFPA vertretenen EuroPsy-Modell in der 3.Phase der "Advanced Diplomas" und in der Konzeption der "Supervidierten Praxis", die 1 Jahr umfassen soll. Weiterbildungsmodelle in Großbritannien und Skandinavien bieten europäische Beispiele für diese Bildungsstrukturen und Bildungsstrategien.
  15. Am Beispiel der DIN 33430 und anderer von der Föderation angebotenen Spezialisierungen lässt sich diese Überlegung national weiter verfolgen. Es handelt sich aus Sicht des BDPs um Bereiche der beruflichen Weiterbildung, die in der Föderation immer schon im Verantwortungsbereich des BDP gesehen wurden.
  16. Der BDP steht zu der von der Föderation am Beispiel der DIN-Norm akzeptierten Entwicklung, dass unterhalb des Diplom-Abschlusses Tätigkeiten in der Personaleignungsdiagnostik von Mitwirkenden erbracht werden können, die eine Teilqualifikation haben. Es ist zu erwarten, dass diese Teilqualifikationen für Berufsfremde in Business Schools etc angeboten werden, im Sinne der Ausbildung von psychologischen Fachberufen, wie z.B. dem Psychologisch-Technischen Assistenten.
  17. Der BDP ist in mehreren Bereichen der beruflichen Weiterbildung und Spezialisierung die Kooperation mit der DGPs eingegangen: z.B. Rechtspsychologie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Lizensierung zur Personaleignungsbeurteilung.
  18. Bei der Umwandlung der Studienstrukturen ergeben sich nun Fragen hinsichtlich der Integration und Verortung dieser Weiterbildungsangebote oberhalb der neuen Studienstrukturen.
  19. Der BDP geht davon aus, dass es der Nachfrage der Kollegen entsprechen wird, ähnlich wie es im Ausland üblich ist, Zusatzqualifizierungen möglichst bei einem Anbieter zu erwerben, der das scientist-practitioner-Modell in den Mittelpunkt stellt.
  20. Diese Überlegungen veranlassen den BDP, die Aufgabenbereiche der DPA weiterzuentwickeln und die Gründung einer Psychologischen Hochschule zu betreiben, die gemäß den o.g. zielführenden Kriterien Weiterbildungsangebote gestaltet.
  21. Die DK hat hierzu im November 2005 die ersten Beratungen vorgenommen und zielorientierte Entscheidungen getroffen. Der Vorstand wurde beauftragt, die Aufgabenbereiche der DPA auf dem Hintergrund der oben aufgeführten Kriterien zu erweitern und eine zusätzliche bildungsrechtliche Struktur aufzubauen. Nach Beratung und Beschlußfassung in der DK ist eben nicht beabsichtigt, in Analogie oder parallel zu den universitären Bildungsstruktrukturen ein Hochschulprogramm für die grundständige und konsekutive Ausbildung im Hauptfach Psychologie zu entwickeln.
  22. Als Eingangsqualifikation jedweder Programmentwicklung für Psychologen seitens der Deutschen Psychologen Akademie wurde in den Beratungen der Herbst-Delegiertenkonferenz 2005 festgelegt: der Master of Science in Psychologie.
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