BGH entscheidet zum Fernunterricht, Psycholog*innen vermutlich nicht in größerer Zahl betroffen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) ein deutliches Urteil zur Notwendigkeit der behördlichen Zulassung für Fernunterricht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) gefällt. Es geht dabei um Unterricht, der nicht vor Ort bzw. nicht nur live erfolgt und bei dem eine Lernkontrolle möglich ist. Für Verunsicherung bei Bildungsanbietern sorgt, dass ggfs. auch rückwirkend Fernunterrichtsverträge nichtig…