BGH entscheidet zum Fernunterricht, Psycholog*innen vermutlich nicht in größerer Zahl betroffen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) ein deutliches Urteil zur Notwendigkeit der behördlichen Zulassung für Fernunterricht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) gefällt. Es geht dabei um Unterricht, der nicht vor Ort bzw. nicht nur live erfolgt und bei dem eine Lernkontrolle möglich ist. Für Verunsicherung bei Bildungsanbietern sorgt, dass ggfs. auch rückwirkend Fernunterrichtsverträge nichtig…

Um den gesamten Inhalt lesen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte melden Sie sich an.

Noch kein Mitglied? Hier erfahren Sie mehr.

Kontakt:
Justitiar RA Jan Frederichs
j.frederichs@bdp-verband.de
Veröffentlicht am:
Kategorien:
BDP-Mitglieder
Psychologie und Recht
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen