Informationen
FAQ zur Psychotherapie-Ausbildung

Hier haben wir die wichtigsten Fragen zur Psychotherapie-Ausbildung und zum erfolgreichen Berufseinstieg für Sie zusammengestellt

  • Kann ich mit einem Bachelor/Master Studium in Psychologie noch nach Ablauf der Frist (12 Jahre) Psychotherapeut/in werden?
  • Gilt §27 (Übergangsregelung) für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem 1.9.2020 beginnen oder nur für Studierende im Masterprogramm?
  • Wird es Härtefallregelungen zur Übergangszeit geben und wie sehen die aus?
  • u. v. m.

Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.