Update zur GOÄ/GOP Novellierung: Sachstand, Herausforderungen und Ausblick

Am 25. Februar 2026 informierte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einer Online-Veranstaltung über den Stand der Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Psychotherapeuten (GOP).

Update zur GOÄ/GOP Novellierung:

Dr. Nikolaus Melcop und Timo Harfst stellten den aktuellen Sachstand vor und diskutierten anschließend mit Vertreter*innen verschiedener Berufsverbände offene Fragen und nächste Schritte.

Verbesserungen im Überblick

Hervorgehoben wurden die Offenheit der Gesundheitsministerin für die Novellierung in dieser Legislaturperiode und die im Entwurf enthaltenen Fortschritte: eine insgesamt bessere Vergütung einzelner Leistungen, die geplante Gleichstellung der Verfahren sowie eine voraussichtliche Mindestvergütung von 145 Euro für die psychotherapeutische Sitzung. Positiv bewertet wurde zudem die Aufwertung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Auch Untersuchungsleistungen, gruppentherapeutische Angebote und spezifische Zuschläge sollen gestärkt werden.

Weiterhin bestehende Lücken

Trotz dieser Verbesserungen bleiben relevante Leerstellen bestehen. Die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlungen und die Begleitung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Diese Punkte sollen in den kommenden Verhandlungsrunden gezielt nachverhandelt werden.

Sorgen um Fehlanreize und Versorgungsgerechtigkeit

Kritisch diskutiert wurde das Risiko neuer Fehlanreize durch steigende Vergütungen im privatärztlichen Bereich, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst beschlossenen Honorarkürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Empfehlungen für die Praxis

Bis zur Umsetzung der Reform empfiehlt die BPtK, weiterhin konsequent nach der bestehenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlung vorzugehen. Von individuellen Honorarvereinbarungen wird ausdrücklich abgeraten.

Ausblick und Fazit

Neue Informationsveranstaltungen sind angekündigt, sobald aktualisierte Entwurfsstände vorliegen – voraussichtlich ab Mai 2026 bzw. mit dem erwarteten Referentenentwurf im Sommer. Die Reform bleibt ein dynamischer Prozess mit offenen Punkten für die private psychotherapeutische Versorgung. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um bestehende Lücken zu schließen und verlässliche Rahmenbedingungen für beide Versorgungssysteme zu schaffen.

Sandra Cotta
 

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Kategorien:
Psychotherapie in der Privatpraxis
Schlagworte:
VPP
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