Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher verbessert

G-BA-Richtlinien für Komplexversorgung und Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen in Kraft

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Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Systemischen Therapie für Kinder und Jugendliche ist am 12.4. 2024 in Kraft getreten. Innerhalb von sechs Monaten wird nun die Umsetzung in eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beraten und beschlossen.

Die Systemische Therapie als Psychotherapieverfahren, das die sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe in den Blick nimmt ist für Erwachsene bereits seit dem Jahr 2020 Leistung der GKV. Der BDP begrüßt, dass sie bald auch für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht.

Im März 2024 hat der G-BA nun eine Anpassung der Richtlinie zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen im komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL) vorgenommen. 

Der Hinweis des BDP, eine eingrenzende Fokussierung auf „schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche“ zu vermeiden wurde mit der Umformulierung in „insbesondere schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche“ aufgegriffen. Zudem wird es, wie in der ursprünglichen Fassung vorgesehen, nun vom Verband angeregt, keine altersbedingten Einschränkungen mehr geben. 

Weitere Anpassungen im Sinne der Forderungen des Berufsverbandes gab es bei der Ausweitung der Erreichbarkeitszeiten bei Sprechstunden sowie der Einbeziehung von Psycholog*innen bei der Koordination der Versorgung. Dem „erweiterten Team“ im Versorgungsnetzwerk sollen nun auch schulpsychologische Dienste und Beratungsstellen angehören. Sie nehmen an „interdisziplinären Fallbesprechungen“ teil.

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