Video-Exploration in der rechtspsychologischen Praxis: Wie ergänze ich die Datenschutzerklärung?

Der Justiziar des BDP äußert sich dazu wie folgt:

Schon bislang wird eine Datenschutzerklärung empfohlen, in der Selbstverständlichkeiten der Datenverarbeitung erwähnt werden, z.B. dass man die Explorationsdaten erhebt, um das Gutachten fachgerecht erstellen zu können, aber auch die nicht ganz einfache Frage, wie lange die Daten nach Abschluss des Gerichtsverfahrens gespeichert werden (hier bereits veröffentlichter Vorschlag: bis zum Ablauf der Verjährungspflichten, um ggf. Rechenschaft über die Sorgfalt der Auftragserfüllung ablegen zu können, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).

Diese Datenschutzerklärung müsste nun um die technische Datenverarbeitung in Folge einer Video-Exploration ergänzt werden. Weiterlesen im BDP-Mitgliederbereich

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Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

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