PsychThG: Auch über die Legaldefinition diskutieren

Der BDP sieht als wohl einziger Verband bei der Novellierung des PsychThG auch die Gefahren für den Beruf der Psychologinnen und der Psychologen. Daher fordert er weiterhin, dass eine Ausweitung der Legaldefinition und damit eine Privilegierung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch in anderen Sozialbereichen, bei gleichzeitiger Fokussierung der Ausbildung auf die Pathologie, unterbleibt.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden auch weiterhin mit Psychotherapie ausgelastet sein. Ihre eventuelle zukünftige Tätigkeit außerhalb der Heilbehandlung ist und bleibt sinnvoll. Aber ein schädlicher Wettbewerb innerhalb des Berufsstand, durch gesetzliche Erweiterung, ist spätestens dann inakzeptabel, wenn damit psychologische Kompetenzen suggeriert werden, die in der Psychotherapeutenausbildung eventuell nicht mehr vermittelt werden.

Wenn die Legaldefinition sich am bisherigen Wortlaut orientiert, werden die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch in keiner Weise benachteiligt.

Jan Frederichs

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PsychThG

Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.