Corona-Krise: Bislang Soforthilfe, jetzt ggf. bald Überbrückungshilfe

Neben den auf der Webseite des BMWI aufgelisteten Möglichkeiten, werden bald auch Anträge auf Überbrückungshilfe für im Haupterwerb freiberuflich tätige Psychologinnen und Psychologen bis Ende August möglich sein. Angesprochen sind Branchen, die unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind; eine Eingrenzung auf bestimmte Gruppen von Selbständigen scheint nicht vorgesehen. Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Solche Antragsberechtigten erhalten 40 %, 50 % oder 80 % ihrer Fixkosten, sofern sie sich nicht schon Ende 2019 gemäß EU-Definition in Schwierigkeiten befunden haben. Welche Fixkosten zu betrachten sind, ist bereits auf Bundesebene in den vorliegenden Eckpunkte-Papier beschrieben.

Bislang liegen „nur“ diese Eckpunkte als Kabinettsbeschluss für das 25 Mrd. Euro-schwere Programm vor, trotzdem dürfte die Umsetzung auf Bundes- und dann Landesebene nicht lange auf sich warten lassen.

Die Eckpunkte sind hier nachzulesen.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
News
COVID-19

Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.