Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz reicht nicht für die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin oder Psychotherapeut“ – Achtung bei Abmahnungen

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Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ist geschützt. Die Regelungen dazu finden sich im Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Es besagt klar, dass es für die Ausübung und Bezeichnung einer Approbation bedarf und benennt die entsprechenden Berufsgruppen, die dazu befugt sein können sowie Verfahren, Methoden und Tätigkeiten, die Gegenstand der Behandlung sein müssen.

Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beschränkt auf Psychotherapie reicht hierfür nicht aus. Psychologinnen und Psychologen dürfen damit zwar eine „Praxis für Psychotherapie“ betreiben und auch mit dieser genauen Bezeichnung eben „Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“ werben – die Berufsbezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut auf dem Praxisschild oder für Werbemaßnahmen, dürfen sie aber nicht verwenden. Gleiches gilt für vermeintlich erklärende Ergänzungen wie Psychotherapeut (HPG) oder „heilpraktische Psychotherapeutin“.

Auch hier gilt: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Das Strafgesetzbuch regelt den Umgang mit der unerlaubten Verwendung von Berufsbezeichnungen und sieht hierfür Geld- oder sogar Freiheitstrafen von bis zu einem Jahr vor.

Genau diese Unkenntnis einiger weniger Psychologinnen und Psychologen macht sich jetzt der sogenannte „Deutsche Konsumentenbund“, nach eigenen Angaben demnächst Teil des Netzwerks EuroConsum, zunutze und mahnt Kolleginnen und Kollegen bei Zuwiderhandlung derzeit kostenpflichtig mit einer Pauschale von 500 Euro ab.

Grundsätzlich mag gegen die Abmahnung bei falscher Verwendung einer Berufsbezeichnung nichts einzuwenden sein. Mit den Kostenforderungen verhält es sich aber ein wenig anders. Unabhängig von den Abmahnungen können sie durchaus kritisch betrachtet werden. Um hier zu helfen, bietet der BDP nun Betroffenen seine Unterstützung an. Sie können sich für eine Beratung in der Rechtsabteilung des BDP melden.

Kontakt

Jan Frederichs, Justiziar Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.
j.frederichs@bdp-verband.de

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