E-Evidence-Regelungsentwurf bereitet Sorge

Die EU-Kommission hat eine Sammlung von Vorschlägen zum Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf digitale Daten in anderen Staaten in Gestalt eines Richtlinienentwurfs und eines Verordnungsentwurfs vorgelegt (E-Evidence-Verordnung). Bislang fand der Verordnungsentwurf im Europaparlament auch aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken noch keine Mehrheit.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) und die Sektion Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP) teilen diese Bedenken und auch die Deutsche Datenschutzkonferenz kritisiert deutlich die vorgelegte Entwurfsversion. Letztere betont insbesondere die Abkehr vom Grundsatz der doppelten bzw. beiderseitigen Strafbarkeit als sehr kritisch:

„Erstmals im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen soll die Herausgabe von Daten nicht mehr davon abhängig sein, ob die verfolgte Tat dort, wo die Daten ersucht werden, überhaupt strafbar ist. Im Ergebnis könnten Unternehmen mit Sitz in Deutschland also zur Herausgabe von Daten an Ermittlungsbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, obwohl die verfolgte Tat in Deutschland überhaupt keine Straftat ist. Das könnte zum Beispiel ein in Deutschland erlaubter Schwangerschaftsabbruch sein oder eine politische Meinungsäußerung, wenn diese im ersuchenden Staat strafbewehrt ist.“

Gesundheitsdaten und damit auch die zukünftigen ePA-Daten sind in dem Entwurf nicht gesondert aufgegriffen, aber auch nicht ausgeschlossen. Auch auf diese Daten wäre daher der Entwurf grundsätzlich anzuwenden.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) fordert, Gesundheitsdaten, insbesondere die zukünftigen cloudgespeicherten ePA-Daten gesetzlich Versicherter besonders zu schützen. e-PA Daten dürfen auf keinen Fall im Rahmen einer allg. Herausgaberegelung inkludiert werden.

Der BDP und weitere Organisationen unterstützen daher eine Petition gegen den Entwurf: https://chng.it/ThbKFqRP

Quellen:
Kommentar des Bundesdatenschutzbeauftragten: BfDI - Straf- & Sicherheitsrecht - Der Vorschlag für eine E-Evidence-Verordnung (bund.de)
Verordnungsvorschlag: Art. 82 proposal (kripoz.de)
Geltende Richtlinie: EUR-Lex - 32014L0041 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

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Stellungnahme

Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

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