VPP informiert Kassenpraxen: Telematik-Infrastruktur - Monatspauschalen ab Juli 2023

Nach den ad hoc eingeführten TI-Erstattungen über Monatspauschalen ab Juli 2023 waren viele Fragen gerade für Psychologische Psychotherapeut:innen noch offen.

Nun gibt es Neuigkeiten: Unsere Berufsgruppe benötigt keinen Nachweis für die Anwendungen eAU und eRezept, um die Pauschalen zu beantragen.

Lesen Sie hier Weiteres zum Thema.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

Susanne Berwanger

Veröffentlicht am:
Kategorien:
SK VPP
Telematik-Infrastruktur
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.