VPP-Empfehlung Telematikwidersprüche/Zusammenfassung

TI-Honorarabzug: Fristgerechte Bestellung und „nicht verschuldete“ verspätete Anbindung
Hier empfehlen wir ein Anschreiben an die KVen mit der Bitte um Aussetzung des Honorarabzugs aufgrund unverschuldeter verspäteter Anbindung. Erbeten Sie sich vom IT-Unternehmen, welches den Anschluss durchführt, eine Bestätigung der fristgerechten Bestellung und eine Begründung für den verspäteten Anschluss und legen Sie diese bei. Vielen KVen reicht dieses Vorgehen aus und Ihnen droht kein Honorarabzug. Sollte es zu Honorarabzügen kommen, widersprechen Sie dem betreffenden Honorarbescheid. (Betroffen sind vorrangig die Honorarbescheide der Quartale 3 u. 4 2019 oder ggf. Quartal 1 2020 - falls dann erst die TI-Anbindung umgesetzt wurde). Der VPP wird hier aller Voraussicht nach Rechtsmittel einlegen und ggf. eine Musterklage anstreben. Hier finden Sie unsere Widerspruchsvorlage.

Telematikanschluss teurer als die Erstattungspauschalen der KV?
Viele Mitglieder sind betroffen von abgestaffelten, gekürzten Erstattungspauschalen: Sie haben früher bestellt, wurden aber vom IT-Unternehmen später erst angeschlossen. Da die Erstattungspauschalen stetig gekürzt werden (Abstaffelung) und sich die Höhe der Pauschale ausschließlich nach dem Anschlusszeitpunkt (und nicht dem Bestellzeitpunk) richtet, entsteht hier die Gefahr eines Kostenlecks. Da dieses Kostenleck aus unserer Sicht nicht den kassenzugelassenen Mitgliedern anzurechnen ist, werden wir auch hier Rechtsschritte einlegen. Bitte vergleichen Sie die TI-Anschaffungskosten mit der Höhe der ausgezahlten Erstattungspauschalen und legen Sie gegen den Honorarbescheid, der zu niedrige Erstattungs-pauschalen enthält, Widerspruch ein. Bitte informieren Sie uns auch, dass Sie betroffen sind (berwanger@vpp.org). Hier finden Sie das entsprechende Widerspruchsformular.

TI-Honorarabzug: Bestellung erst nach dem 31.03.2019 und verspäteter Anschluss an TI
Her empfehlen wir ggf. den Widersprüchen der „Telematik-Gegner“ zu folgen (siehe unten)

Verweigerung der Telematik
Hier empfehlen wir die Widerspruchsvorlage der Gesellschaft Medi-Geno, welche eine Musterklage ankündigt. Sobald der erste Honorarabzug erfolgt ist, sollten Sie fristgerecht (neben dem „normalen“ Widerspruch zur Honorarhöhe) diesem zusätzlichen „TI-Widerspruch“ einlegen. 

Auf „Stand-Alone-Hoffende“
Hier empfehlen wir die Widerspruchsvorlage des -Kollegennetzwerkes Psychotherapie. Sobald der erste Honorarabzug erfolgt ist, sollten Sie fristgerecht (neben dem „normalen“ Widerspruch zur Honorarhöhe) diesem zusätzlichen „TI-Widerspruch“ einlegen. 

Weiterführende Links zu Telematik-kritischen Organisationen
kollegennetzwerk-psychotherapie.de
www.medi-geno.de

Für den Vorstand
Susanne Berwanger (Telematikbeauftragte)

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Kategorien:
SK VPP
Telematik-Infrastruktur
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