Umsetzung der Richtlinie zur Verbesserung der stationären Versorgung schwer psychisch Kranker (PPP-RL) soll um zwei Jahre verschoben werden

BDP bedauert, dass die gebotene Auslastung der Stationen auch in der Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen gemieden werden kann

Pressemitteilung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gab am 19. Oktober 2023 bekannt, dass Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Mindestvorgaben für die multiprofessionelle Personalausstattung in Psychiatrien anstatt im kommenden Jahr erst im Jahr 2026 greifen sollen (Link zur G-BA-Pressemitteilung). Die stationären Einrichtungen erhalten damit deutlich mehr Zeit, um die Qualitätsvorgaben umzusetzen. In psychiatrischen Kliniken werden vor allem schwer erkrankte Patient*innen behandelt. Es ist wichtig, dass sie die bestmögliche Behandlung erhalten.

Der BDP bedauert, dass mit der Verschiebung um zwei Jahre die gebotene Auslastung der Stationen auch in der Berufsgruppe der Psychotherapeut*innen und Psycholog*innen gemieden werden kann, weil Sanktionen nicht eintreten. Es mag plausibel sein, dass beispielsweise Pflegekräfte fehlen, auf dem Personalmarkt stehen jedoch qualifizierte Psychologische Psychotherapeut*innen oder in psychotherapeutischer Ausbil-dung befindliche Psycholog*innen zur Verfügung. Eine differenzierte Entscheidung zur Personalausstattung und Sanktionen wäre daher möglich und im Sinne der Patienten angemessen. 

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Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP, Vorsitzende der Sektion VPP
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Finanzierung der Weiterbildung
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