Veränderungen in der Bundesbeihilfeordnung

Ab 20.09.2012 gilt eine neue Bundesbeihilfeordnung, welche sich durch Änderungen im § 18 Bundesbeihilfeordnung ergibt. Der Justitiar des VPP, Herr Frederichs hat hierzu eine Synopse erstellt, welche die Änderungen gegenüberstellt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die eher formalen Änderungen keine bedeutsamen inhaltlichen Auswirkungen auf die Psychotherapie mit Beihilfeberechtigten haben. In einem Punkt wurde die Bundesbeihilfeordnung jedoch verändert und ermöglicht nun, ähnlich wie die Psychotherapierichtlinien, eine ambulante Psychotherapie auch bei Suchterkrankungen ohne vorherige stationäre Entwöhnungsbehandlung. Vor allem kann dabei die Abstinenz auch ein Teilziel der Psychotherapie sein, zumindest für die ersten 10 Sitzungen, in denen sie erreicht werden muss.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Synopse

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SK VPP
Ambulante Versorgung
Psychotherapie in der Privatpraxis
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Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

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