Honorarerhöhung für die Behandlung von Soldatinnen und Soldaten in Privatpraxen

Bundesverteidigungsministerium und Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schlossen ihre mehrjährigen Verhandlungen mit einer Honorarerhöhung für die Behandlung von Soldatinnen und Soldaten in Privatpraxen. Rückwirkend ab dem 1. August erhalten Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen den 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Tiefenpsychologische fundierte oder analytische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhalten außerdem zusätzlich 5€ Zuschlag pro Sitzung. Somit erhalten Verhaltenstherapeuten und Verhaltenstherapeutinnen nun 100,55€ und Tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 97,50€ pro Sitzung.
Darüber hinaus könne rückwirkend vom 9. April 2020, zunächst befristet bis zum 30. September 2020, einmal pro Sitzung der Hygienezuschlag (GOÄ 245) zum 1,7-fachen Satz abgerechnet werden. Sollte dieser Hygienezuschlag durch eine Vereinbarung von Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung verlängert werden, gelte dies automatisch auch für die Vereinbarung der BPtK mit der Bundeswehr.
Forderungen der BPtK nach einer weiteren Angleichung an die Vergütung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung seien vom Bundesverteidigungsministerium abgelehnt worden.

Julia Zick

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