Corona-Sonderregeln werden für Kassenpraxen und (weitgehend auch) Privatpraxen bis 30. September 2021 verlängert

Die aktuell gültigen Corona-Sonderregeln für Kassenpraxen werden nun doch bis zum Ende des 3. Quartals verlängert. Dies beschloss der Bewertungsausschuss unter Beteiligung der KBV und des GKV-Spitzenverbandes am 9.6.2021. Eine Veröffentlichung auf der Website der KBV steht noch aus. Nach Veröffentlichung finden Sie diese dann unter den Praxisnachrichten.

Hier die wichtigsten Regeln für Kassenpraxen im Überblick:

  • Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorische Sitzungen können weiterhin ausnahmsweise per Video erbracht werden.
  • Die Begrenzung der behandlungsfall- und leistungsbezogenen Anzahl von Videosprechstunden ist weiterhin ausgesetzt.
  • Die Telefonziffer 01433 (für je 10 Minuten erbrachtes Telefonat) ist weiterhin gültig.  Und es gilt weiterhin: Die Telefonziffer wird nicht mehr mit dem Kontingent der bekannten 10-Minuten-Gesprächsziffern 22220/23220 verrechnet. Sie können also nun 200 Minuten im Quartal telefonieren und außerdem noch bis zu 150 Minuten im Quartal die 22220/23220 im persönlichen Kontakt oder per Video abrechnen.
  • Gruppensitzungen können formlos in Einzelsitzungen umgewandelt werden.

Ausführliche Hinweise zu den oben genannten Punkten finden Sie hier.

Hier die wichtigsten Regelungen für Privat- und Beihilfe-Versicherte im Überblick:

  • Der Hygienezuschlag A245 (6,41 Euro, einfacher Satz) kann für jeden Präsenzkontakt in der Praxis abgerechnet werden.
  • Alle Leistungen können per Video erbracht werden.
  • Hinweis: Die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ ist ab dem 30. Juni nicht mehr möglich
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