VPP Infos zu DiGA

Hintergrundinformationen zu DiGA (Digitale GesundheitsAnwendungen/APPs)

Aktuell werden vom Gesetzgeber Digitale Gesundheits-Anwendungen (DiGA) gefördert, welche "autonom" von "Betroffenen" eingesetzt werden können. DiGA können von Krankenkassen finanziert werden, wenn sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM zertifiziert wurden und dort im DiGA Verzeichnis gelistet sind.

Diese Zertifizierung beinhaltet jedoch keinen wissenschaftlich nachgewiesenen Wirknachweis, sondern nur eine grobe Überprüfung eines "positiven Versorgungseffektes". Darüber hinaus ist es möglich, dass DiGA bereits von Krankenkassen finanziert werden, obwohl die Zertifizierung vom BfArM noch nicht abgeschlossen ist (DiGA im sogn. Erprobungsstatus) Aktuell sind beim BeFarM vorrangig DiGA zu psychischen oder psychosomatischen Beschwerden zertifiziert. Der VPP hat diese Praxis der DiGA deutlich in Stellungnahmen und Anschreiben an das Bundesgesundheitsministerium BMG kritisiert.

Der VPP setzt aus o.g. Gründen auf therapiebegleitende APPs: DiGA machen Sinn als Bestandteil einer heilkundlichen und leitliniengerechten Psychotherapie.

Susanne Berwanger für den Vorstand VPP im BDP

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SK VPP
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