Videobehandlung: 20%-Regelung auch im vierten Quartal ausgesetzt

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich letzte Woche verständigt, die Videostunden unbegrenzt abrechnen zu können, vorläufig bis zum Ende des vierten Quartals.
Die zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Videobehandlung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde und in probatorischen Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) werden ebenso verlängert. Auch die Umwandlung genehmigter Leistungen einer Gruppenpsychotherapie in Einzelpsychotherapie wird verlängert.
Quelle: www.kbv.de

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