EBM-Weiterentwicklung

Der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wurde im Rahmen der 2. Stufe der EBM-Reform mit Gültigkeit ab 01.04.20 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) beschlossen. Hiermit sei laut Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, ein Schlusspunkt unter die jahrelange Reform, dessen Beschluss aus dem Jahr 2012 stamme, gesetzt worden. Ziel sei es unter anderem gewesen, mehr Honorargerechtigkeit zu erlangen und die sprechende Medizin zu fördern, was zum Teil gelungen sei. Die Auseinandersetzung mit den offen gebliebenen Themen kalkulatorischer Arztlohn, ambulantes Operieren, Sachkostenpauschalen und Hausbesuche sei laut Gassen für 2020 angedacht.

Der Aufbau des neuen EBM ist im Wesentlichen gleichgeblieben. Die Höherbewertung von Hausbesuchen sei aufgrund eines Dissens zwischen KBV und GKV-Spitzenverband nicht weiterverfolgt worden. Für Psychotherapeuten ergeben sich zum 2. Quartal 2020 zum Teil deutlich erhöhte Pauschalen für antragsfreie Leistungen. Antragspflichtige Leistungen wurden bereits mit der EBM-Erhöhung zum 01.01.20 nach oben angepasst, sodass die EBM-Pauschalen mit 101,30 € für 50 Minuten Einzelpsychotherapie zum ersten Mal die Pauschalen der privaten Gebührenordnungspositionen für Psychotherapeuten (GOP), die sich nach den Gebührenordnungspositionen für Ärzte (GOÄ) richten, übersteigen.

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