PiA haben einen Anspruch auf Vergütung ihrer praktischen Tätigkeit

Das Landesarbeitsgericht NRW hat mit einer Entscheidung vom 29.11.2012 der Klage einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Ausbildung Recht gegeben und die Klinik zu einer nachträglichen Vergütung der praktischen Tätigkeit verpflichtet.
Der VPP begrüßt die Entscheidung des Gerichtes ausdrücklich und sieht sich in seiner politischen Forderung nach einer leistungsgerechten Vergütung aller PiA bestätigt.

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