Ausbildungsreform jetzt!

Resolution verabschiedet von der Vertreterversammlung des VPP am 22.09.2012

- Der VPP fordert eine klare Vergütungsregelung für die PsychotherapeutInnen in Ausbildung während der praktischen Tätigkeit entsprechend ihrem Grundberuf. Es ist nicht hinnehmbar, dass PsychotherapeutInnen in Ausbildung Versorgung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken übernehmen, für die sie keine oder nur minimale Honorierung erhalten.

- Der VPP fordert den Master als Zugangsvoraussetzung zur Psychotherapieausbildung. Die Absicherung des wissenschaftlichen Standards ist für die PsychotherapeutInnen unabdingbar wichtig. Derzeit sind die Zugangsvoraussetzungen unklar, da im PsychThG von 1999 nur von einem Hochschulabschluss die Rede ist. Das war damals eindeutig das Diplom. Da sich das durch die Bologna-Reform grundlegend geändert hat, ist hier dringend eine Klarstellung erforderlich, bevor weiter unterschiedliche Auslegungen dieser Vorschrift in den Bundesländern erfolgen.
Für die Beseitigung dieser zwei wichtigsten und dringendsten Missstände bedarf es einer Gesetzesänderung. Der VPP fordert Gesundheitsminister Daniel Bahr auf, diese noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.

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SK VPP
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Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

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