Elektronische Patientenakte: BDP für Beibehaltung des Opt-in-Verfahrens

Nach Einschätzung des BDP sollen mit einem Vorschlag der CSU aus deren Parteiprogramm zentrale Datenschutzregularien des Patientendatenschutzgesetzes zur elektronischen Patientenakte ePA („Opt-in“) ausgesetzt werden. Bei gesetzlich Versicherten sollen alle medizinischen Befunde und Daten automatisiert, und ohne Rücksprache, in der ePA gesichert werden. Zugleich soll die Nutzung sensibler Gesundheitsdaten für Industriezweige freigegeben werden.

Gesetzlich Versicherte könnten somit nicht von Anfang an selbst bestimmen, was in der ePA gespeichert werden soll und was nicht. Auch besonders sensible Daten, z. B. Befundberichte zu psychischen Erkrankungen, würden automatisiert in der ePA (somit auf zentralen Servern) gesichert werden. Dies widerspräche gleich im Ansatz der Datenhoheit gesetzlich Versicherter über ihre eigenen Gesundheitsdaten. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht als Datenlieferanten missbraucht werden. Gesundheitsdaten, zu z. B. psychischen Erkrankungen, sind hochsensibel. Versicherten darf nicht das Recht erschwert werden, ihre Daten praktikabel und durch Datensparsamkeit, zu schützen“, so Susanne Berwanger, Vorstand der Sektion VPP im BDP.

Daten der ePA können zukünftig über die sogenannte Datenspende an das nationale Forschungsdatenzentrum weitergegeben werden. Bislang ist die Verwendung dort gespeicherter Gesundheitsdaten (z. B. abgerechnete Leistungen, Diagnosen, Alter, Geschlecht) noch relativ gut kontrolliert. Nur genehmigte Forschungsvorhaben dürfen diese Daten nutzen; die Industrie hat keinen Zugriff auf dortige Daten. Mit den ePA-Daten können zukünftig wesentlich mehr und ausführlichere Datensätze, wie beispielsweise Arztbriefe oder Befundberichte, im Forschungsdatenzentrum gespeichert werden. Berwanger betont: „Eine Zurverfügungstellung dieser zukünftig millionenfachen hochsensiblen Gesundheitsdaten für die Industrie würde bedeuten, Grundprinzipien einer interessenunabhängigen, wissenschaftlich orientierten Forschung auszuhebeln.“

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen:
Susanne Berwanger, berwanger@vpp-bayern.org

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Stellungnahme
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.