Resolution der VPP-VertreterInnenversammlung am 20. März 2011 zum geplanten Versorgungsgesetz

Mit der geplanten Veränderung der Bedarfsplanung muss die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessert werden, auch wenn hierfür zusätzliche Mittel notwendig sind. Neben der Orientierung an der Morbidität ist die zur Verfügung zu stellende Psychotherapiekapazität durch eine kleinräumige Versorgungsplanung anzupassen.
Denn: Krankenkassenreporte weisen Jahr für Jahr eine Zunahme psychischer Erkrankungen auf. Dem steht keine ausreichende Zahl an Behandlungsplätzen gegenüber. Es bestehen deutschlandweit unzumutbare Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz, auch in Ballungsgebieten, die nach der bisherigen Bedarfsplanung als überversorgt gelten.
Diese Bedarfsplanung ist anachronistisch. Sie setzt auf der Anzahl an zugelassenen PsychotherapeutInnen am 31. August 1999 auf und hat den Ist-Zustand zu diesem Zeitpunkt zum Soll erklärt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Zulassungsverfahren der berechtigten PsychotherapeutInnen noch nicht abgeschlossen. Eine Korrektur dieser Verhältniszahlen nach epidemiologischen Kriterien ist zwingend geboten.

Berlin, den 20. März 2011

(Diese Resolution wurde einstimmig beschlossen von der turnusgemäßen Frühjahrs-VertreterInnenversammlung des VPP im Jahr 2011.)

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