ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Berlin, 9. November 2023: Der Gesetzgeber plant in Kürze mit zwei Digitalisierungsgesetzen zentrale Veränderungen bei der Struktur der elektronischen Patientenakte (ePa) sowie der Nutzung digital gespeicherter Gesundheitsdaten. Die dazu vorliegenden Gesetzesentwürfe, einmal zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) sowie zur Beschleunigung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) sollen heute in einer ersten Lesung im Bundestag debattiert werden.

Die elektronische Patientenakte soll zukünftig von Krankenkassen, Leistungserbringenden sowie Krankenhäusern mit umfassenden Patient*innendaten befüllt werden. Wollen gesetzlich Versicherte dies nicht, müssen sie der automatisierten Befüllung ihrer Gesundheitsakte laut geplanter Gesetzesentwürfe aktiv widersprechen (Opt out). In einem weiteren Schritt sollen die Gesundheitsdaten automatisiert an das nationale Forschungszentrum FDZ übermittelt und dann von dort kostenlos für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Auch dann können Versicherte nur eingreifen, wenn sie aktiv widersprechen.

Hier gilt es, genauer hinzusehen, um den Schutz von Patient*innendaten sowie auch eine gebotene Aufklärungsplicht zu gewährleisten. Vor allem bei der geplanten sog. Opt out-Variante sieht der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) den Schutz von Gesundheitsdaten, besonders im Bereich hochsensibler Daten, z. B. bei psychischen Erkrankungen und hier z. B. bei Entlassungsbriefen aus stationären Behandlungen, in Gefahr.

In Stellungnahmen zu den geplanten Gesetzesentwürfen hat der Verband Verbesserungsvorschläge formuliert. Um die Souveränität gesetzlich Versicherter über ihre Gesundheitsdaten gewährleisten zu können, plädiert der BDP ausdrücklich für die sog. Opt in-Variante, also der expliziten Zustimmung von Versicherten zur Speicherung von Daten in der ePa. Bei der gesetzlich geplanten Opt out-Variante ist es besonders wichtig, dass der Datenschutz eingehalten wird und Patient*innen umfassend aufgeklärt werden. „Die Aufklärung über Widerspruchsrechte Versicherter sollte im persönlichen Gespräch in den Behandlungen erfolgen, um nicht in langen Datenschutzerklärungen unter zu gehen“, so die BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger. Bei der Weitergabe der Daten für Forschungszwecke sind gebotene Schutzmaßnahmen durch eine möglichst frühe Anonymisierung einzuhalten. Für echte Transparenz sowie zur Sicherstellung des gesamtgesellschaftlichen Nutzens sollte eine Pflicht zur Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse eingeführt werden. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann viele Vorteile bringen. Der Schutz von Patient*innendaten und die Sicherung einer am Gemeinwohl orientierten Gesundheitsdatenforschung müssen dabei aber zwingend gewährleistet bleiben.

Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49 176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de 

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