ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Stellungnahme des Verbändezusammenschluss GK II zum Referentenentwurf Gesundheitsdatennutzungsgesetz GDNG

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Der BDP hat an der Verbändeanhörung am 14.08.23 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten Stellung genommen. Einige kritische Positionen des BDP werden von vielen Verbänden geteilt.

Auf Initiative der Sektion VPP im BDP e.V. wurde im Verbändezusammenschluss Gesprächskreis II (GKII) einstimmig eine Positionierung zu den Referentenentwürfen eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes GDNG sowie eines Digitalisierungsgesetzes DigiG beschlossen und zur Verbändeanhörung des GDNG am 14.08.2023 an das Bundesgesundheitsministerium versendet. Im GKII sind alle 37 maßgeblichen psychotherapeutischen Verbände in Deutschland organisiert, er vertritt mehr als 66 tausend psychotherapeutisch Tätige.

Link zur BDP-Stellungnahme.

Hier finden Sie die BDP-Stellungnahme sowie die GKII Positionierung:

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