ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Pressemitteilung zur Stellungnahme des Verbandes zum BMG-Referentenentwurf

Berlin, 1. August 2023: Das Bundesgesundheitsministerium hat für das Digitalisierungsgesetz (DigiG) einen Referentenentwurf vorgelegt, der bisherige Regelungen zum Schutz von Gesundheitsdaten verändern soll. Im Kern geht es dabei um Beschlüsse zur elektronischen Patientenakte (ePA) im Patientendatennutzungsgesetz (PDSG) aus dem Jahr 2020. Heute erfolgt im Ministerium eine Anhörung von Verbänden zum Entwurf.

Bisher müssen Patient*innen der Speicherung von Gesundheitsdaten zur weiten Nutzung explizit zustimmen (Opt In). Im aktuellen Gesetzesentwurf zum DigiG wird nun aber die Opt Out-Regelung festgeschrieben. Der zentrale Unterschied: Gesundheitsdaten, auch im Bereich besonders sensibler Daten beispielweise aus psychischen Erkrankungen, müssen von Leistungserbringenden in der ePA gespeichert und können für Forschungszwecke genutzt werden. Wollen Patient*innen dies nicht, müssen sie nun aktiv werden und der Speicherung widersprechen. Immerhin: Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen sollen dazu verpflichtet werden, explizit auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen und Patient*innen die Möglichkeit haben, einzelne Daten zu löschen sowie differenzierte Zugriffsberechtigungen zu verteilen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) fordert dennoch ausdrücklich die Beibehaltung der Opt In-Regelung bei der Speicherung von Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte, zumindest bei Daten zu psychischen Erkrankungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Patient*innen die Hoheit über ihre Daten behalten.

Eine weitere Neuregelung im Gesetzesentwurf ist die erweiterte Möglichkeit der Abrechnung von Video-Behandlungen über die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Bisher sind 30 Prozent des Praxisumfangs als Videobehandlungen abrechenbar. Zukünftig soll diese Begrenzung entfallen. Was zukunftsorientiert klingen mag, könnte sich als problematisch erweisen. Hintergrund dürfte weniger eine verbesserte Versorgung, sondern das vermeintliche „Schließen“ von Versorgungslücken in strukturschwachen Regionen sein. Mehrere Monate warten Patient*innen häufig auf eine ambulante psychotherapeutische Behandlung. Vielen von ihnen dürfte mit einer Videobehandlung nicht geholfen sein. Der Präsenzkontakt bei der psychotherapeutischen Behandlung muss „Goldstandard“ bleiben und darf nicht der vermeintlichen Schließung von Versorgungslücken „geopfert“ werden.

BDP und seine Fachsektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) lehnen diesen Weg ab und fordern die Bundesregierung zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zur bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Menschen auf. Die ausführliche Stellungnahme des Verbandes zum DigiG geht heute an das BMG.

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fon: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de

Hier geht es zur Stellungnahme. 

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Kategorien:
Pressemitteilung
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
Patientendaten
Digitalisierung
ePA und Nationale Gesundheitsakte
elektronische Patientenakte
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