ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Pressemitteilung

Gleichzeitig zur Diskussion in Deutschland um die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Das Vertrauen in die Unschädlichkeit der digitalen Prozesse und die eigene Kontrolle zur Abwendung des Eintretens eines Schadens sind wesentliche Grundlagen für viele Prozesse im digitalen Wandel. Zur Förderung der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger müssen die Prinzipien Datensouveränität und Selbstbestimmung durchgehend beachtet werden.

Der BDP hat zum Themenkomplex EHDS ein Positionspapier erarbeitet, in dem Empfehlungen zur Erhaltung des Vertrauens aufgestellt werden. Dies schließt ein, dass einerseits Datensicherheit, Nutzen und Unschädlichkeit bei der Verwendung von Gesundheitsdaten und andererseits das Recht der Bürger auf ihre Daten vollumfänglich gesichert sind. 

Die Gesetzgebungsprozesse in Deutschland und Europa greifen sehr stark ineinander. Daher ist es bedeutsam, welche Daten auf der nationalen Ebene wem und in welcher Form bereitgestellt werden, wie und von wem diese europäisch weiterverarbeitet werden und wer die Freigabe für deren wissenschaftliche oder kommerzielle Nutzung erteilt. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der BDP das Positionspapier an entscheidende Politikerinnen und Politiker in Deutschland und Europa übermittelt.

„Die Beachtung dieser Prinzipien ist ein zentraler Faktor, um das Vertrauen und die Moti-vation der Bürgerinnen und Bürger für die Mitwirkung bei den Veränderungen im digitalen Wandel zu gewährleisten“, so Dipl.-Psych. Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des BDP.

Kontakt


Susanne Berwanger, Vizepräsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., Vorsitzende der Sektion VPP im BDP
 

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