ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Brief an BMG: Elektronische Patientenakte (ePA) und BDP-Positionspapier zur Nutzung von Gesundheitsdaten (EHDS)

Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Bundesminister,


aktuell werden umfassende Regelungen zur Änderung der Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Deutschland und Europa diskutiert. Als Vertreter der praktisch tätigen Psychologinnen und Psychologen liegt uns der Schutz von intimen Geheimnissen und insbesondere der sensiblen Gesundheitsdaten unserer Klientinnen und Klienten sehr am Herzen, ist er doch eine zentrale Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen.
Zudem ist nach unserer Auffassung das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Digitalisierung und die Unschädlichkeit der Veränderungen zentral für den Zusammenhalt und die erforderliche Zuversicht.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns intensiv mit der ePA und aktuell mit dem Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) befasst. In der Anlage übermitteln wir Ihnen unsere Position zum EHDS und die Resolution unserer Delegiertenkonferenz. Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Argumente bei der Ausgestaltung der politischen Maßnahmen berücksichtigen.
Für einen Austausch stehen wir Ihrem Haus sehr gern zur Verfügung. Wählen Sie für die Kontaktaufnahme einfach die oben genannten Daten des Sekretariats.


Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dipl.-Psychologin Thordis Bethlehem
Präsidentin Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

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Politische Positionen
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