NRW als Versuchskaninchen für ein neues QS-System - Was kommt auf niedergelassene Psychotherapeut:innen zu?

Online-Fortbildung am 28.05.2024, 17-20Uhr | Veranstalter: Psychotherapeut:innenNRW | Referentinnen: Erika Schneider-Kertz & Johanna Thünker

Mit dem Psychotherapieausbildungs-Reformgesetz (PsychThRefG) von 2019 wurde die Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahren und ersatzweise Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens beschlossen – eigentlich schon zum 31.12.2022. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war schon im Vorfeld mit der Entwicklung einer Richtlinie für die Qualitätssicherung (DeQS-RL) befasst und beauftragte seinerseits das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) mit der Entwicklung des Verfahrens. Entstanden sind zwei umfassende Fragebögen, die am Ende der Behandlung von Behandler:innen und Patient:innen ausgefüllt werden sollen. Nachdem zunächst viele froh waren, das leidige Gutachterverfahren loszuwerden, gibt es nun viele Fragezeichen und Bedenken. Darum ist es grundsätzlich gut, dass das QS-Verfahren nicht direkt umgesetzt werden soll, sondern zunächst von 2025 bis 2030 erprobt wird – in Nordrhein-Westfalen.

Die Referentinnen geben einen Überblick über das neue Verfahren, seinen Ablauf und seine Implikationen, sofern diese zum Zeitpunkt der Veranstaltung bekannt sind. Außerdem reflektieren sie den Prozess aus berufspolitischer Perspektive und geben einen Ausblick über Möglichkeiten einer kritischen Begleitung des Modellprojekts. 

Teilnehmende sind herzlich eingeladen, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und Anregungen zu geben. Wir stehen erst am Anfang des Prozesses und es ist Aufgabe von Funktionär:innen, die Bedenken der psychotherapeutischen Basis in den weitere Prozess einzubringen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Fortbildungspunkte sind bei der PTK NRW beantragt.

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Datum
Dienstag, 28.05.2024
Uhrzeit
Beginn: 17:00
Ende: 20:00
Kontakt
Johanna Thünker
thuenker@vpp.org
Anmeldung
via Edudip Next
Kostenlose Veranstaltung
ja
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