Stellungnahme DGPs zur tariflichen Eingruppierung von wissenschaftlichen Angestellten

Am 1. Oktober 2005 wird für Angestellte im Öffentlichen Dienst, die beim Bund und den Kommunen beschäftigt sind, der derzeit gültige Tarifvertrag BAT durch den neuen Tarifvertrag TvöD abgelöst. Mit großer Sorge nimmt die DGPs zur Kenntnis, dass die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) den zwischen Bund, Kommunen und Arbeitnehmervertretern ausgehandelten Vertrag nicht übernehmen will. Die DGPs befürchtet, dass hieraus mittelfristig erhebliche Lohnkürzungen für wissenschaftliche Angestellte erwachsen können, die an Universitäten, Universitätskliniken oder anderen Einrichtungen der Länder beschäftigt sind. Lohnkürzungen würden die zunehmende Abwanderungsbereitschaft unserer besten Nachwuchskräfte weiter verstärken. Dem schon jetzt erheblichen "brain drain" in den angloamerikanischen Raum kann nur dann wirkungsvoll begegnet werden, wenn für Berufsanfänger in Forschung und Lehre neben guten Arbeits- und Qualifikationsbedingungen auch eine attraktive, international wettbewerbsfähige Vergütung angeboten wird.

Die DGPs begrüßt, dass die komplizierten Tarifregelungen im BAT-System durch ein modernes, einfacheres Tarifsystem ersetzt werden sollen. Allerdings muss die Überführung der BAT-Gehaltsgruppen in die neuen Vergütungsgruppen so geregelt werden, dass keine finanziellen Nachteile für den wissenschaftlichen Nachwuchs entstehen. Eine Überführung von BAT 2a und BAT 1b in die TvöD-Gruppe 13 ist folglich nicht akzeptabel. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen - wie im Vorschlag von Bund und Kommunen vorgesehen - mindestens entsprechend der TvöD-Gruppe 14 vergütet werden. Da alle Zuschläge im neuen TvöD wegfallen, kann bereits die Vergütungsgruppe 14 eine Gehaltsreduktion im Vergleich zum Status quo mit sich bringen.

Die Ersetzung der lebensaltersabhängigen durch eine dienstzeitabhängige Gehaltsstufensteigerung innerhalb der Vergütungsgruppen ist für ältere Hochschulabgänger und Postdoktoranden, die ein langes Studium hinter sich haben, ebenfalls mit erheblichen Nachteilen verbunden. Völlig unakzeptabel wäre es, wenn bei einer Verlängerung von Zeitverträgen oder einem Wechsel des Arbeitsortes grundsätzlich immer wieder eine Rückstufung in die Gehaltsstufe 1 erfolgen würde. Eine solche Regelung behindert die geforderte Mobilität des wissenschaftlichen Nachwuchses massiv und wird der Bereitschaft, in das Ausland abzuwandern, zusätzlichen Nachdruck verleihen.

Die DGPs fordert die verantwortlichen Entscheidungsträger in der TdL nachdrücklich auf, bei der Ausgestaltung des neuen Tarifvertrages Bedingungen zu schaffen, die den Wissenschaftsstandort Deutschland nicht in Frage stellen, sondern für Nachwuchskräfte attraktiv machen. Eine international wettbewerbsfähige Vergütung wissenschaftlicher Angestellter ist dabei von zentraler Bedeutung.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
Stellungnahme
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Wir unterstützen alle Psychologinnen und Psychologen in ihrer Berufsausübung und bei der Festigung ihrer professionellen Identität. Dies erreichen wir unter anderem durch Orientierung beim Aufbau der beruflichen Existenz sowie durch die kontinuierliche Bereitstellung aktueller Informationen aus Wissenschaft und Praxis für den Berufsalltag.

Wir erschließen und sichern Berufsfelder und sorgen dafür, dass Erkenntnisse der Psychologie kompetent und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus stärken wir das Ansehen aller Psychologinnen und Psychologen in der Öffentlichkeit und vertreten eigene berufspolitische Positionen in der Gesellschaft.

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen