Stellungnahme des DK-Ausschusses Psychologinnen zum Stalkinggesetz
Der DK-Ausschuss Psychologinnen begrüßt das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz vor Stalking. Der Begriff Stalking wird im Deutschen als Umschreibung für die fortgesetzte Belästigung, Bedrohung und Verfolgung einer Person gegen deren Willen verwendet. Laut einer an der TU Darmstadt im Zeitraum von 2002 bis 2005 durchgeführten wissenschaftlichen Studie sind über 80 % der Stalking-Opfer Frauen. Die Studie ergab außerdem, dass Stalking ganz massive Auswirkungen auf die Opfer hat. Dazu gehören sowohl körperliche und psychische Beschwerden (u.a. Angst, panikartige Zustände, Schlafstörungen, Alpträume) als auch Einschränkungen des Lebensstils (Wohnortwechsel, Meidung bestimmter Plätze, sozialer Rückzug und Verlust von Freunden). Die Stalkingdauer lag bei abgeschlossenen Fällen im Durchschnitt bei 28 Monaten. 23% der Betroffenen mussten wegen der obsessiven Verfolgung krankgeschrieben werden. Die psychischen Beschwerden dauern auch noch nach dem Stalking über längere Zeit an. In der Studie wird auf den Mangel an Hilfsangeboten in Deutschland hingewiesen. 80% der Stalking-Opfer beurteilen zudem die Maßnahmen der Polizei als nicht ausreichend und unangemessen.
Deshalb fordert der DK-Ausschuss Psychologinnen eine staatliche Förderung der Hilfsangebote im Bereich Stalking und eine bessere Ausbildung der Polizeibeamten im Umgang mit Stalking-Opfern.
Monika Fixemer
Sprecherin des DK-Ausschusses Psychologinnen