Digitalisierung benötigt Vertrauen – Sensible Daten müssen sparsam erhoben werden und geschützt bleiben

Der am 15. November 2020 vorgelegte Referentenentwurf des Digitale Versorgung und Pflege - Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) wird vom BDP insgesamt sehr kritisch bewertet. Durch das DVPMG werden immer mehr höchst sensible Daten mit der ePA verknüpft (in Form z.B. von DiGAs - Digitalen Gesundheitsanwendungen). Dies sind bei psychischen Erkrankungen z.B. Stimmungstagebücher mit ggf. persönlichen Notizen. Besonders kritisch ist die Erweiterung des sogenannten Fast-Track bzw. Schnellzulassungsverfahren nun auch für Apps im Pflegebereich. Hierbei werden DiGAs bereits ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen zugelassen. Krankenkassen dürfen Versichertendaten (z.B. zu Diagnosen) auswerten, um ihren Versicherten auch wissenschaftlich noch weitgehend ungeprüfte DiGAs anzubieten. Diese neue „Verordnung“ fokussiert stark auf die Interessen der Anbieter und wenig auf eine gezielte Überprüfung einer individuellen Indikation.

Die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden bei raschen Prozessen und unklaren Regelungen gefährdet. Vertrauen in nachhaltige Sicherheit der Gesundheitsdaten und in den direkten Nutzen von digitalen Anwendungen ist für die Verbraucherinnen und Verbraucher dringend erforderlich.

Von den aktuell zur Anwendung freigegebenen sechs DiGAs sind fünf im psychotherapeutischen Bereich anzusiedeln. Psychisch Erkrankte werden hier bei der Erprobung neuer Interventionsformen in der ersten Reihe eingesetzt – potentielle Risiken, wie z.B. eine Verschlechterung oder Chronifizierung der Erkrankung, werden in der Nutzenbewertung nicht berücksichtigt. Bei der Einführung der Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte keine Patientengruppierung als Versuchspopulation von Prozessen mit unklaren Nutzen und Risiken herangezogen werden.

Besonders problematisch sehen wir, dass der Gesetzgeber im Vorfeld durch das Patientendatenschutzgesetz erhebliche Ausweitungen der Nutzung sensibler Gesundheitsdaten für Dritte vorgenommen hat. „Derartig sensible Daten, wie diese aus psychotherapeutischen DiGAs, haben in der elektronischen Patientenakte nichts zu suchen“, sagt Susanne Berwanger, Sektion Psychologische Psychotherapie (VPP im BDP) „Solche Details sind nicht notwendig, um z.B. Mitbehandelnde über relevante medizinische Aspekte zu informieren. Der beste Datenschutz ist immer noch die Datensparsamkeit. Wir fordern im Rahmen der aktuellen Situation aufgrund zahlreicher auch weiterer datenschutzrechtlicher Bedenken: Keine psychotherapeutischen Daten in die aktuelle ePA.“

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen:
Susanne Berwanger, berwanger@vpp-bayern.org 

Ausführliche Stellungnahme

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Kategorien:
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
Digitalisierung
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