BDP kritisiert Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems als verheerendes Signal für die Migrationspolitik
Pressemitteilung zum Weltflüchtlingstag 2026
Berlin, 20.06.2026: Bereits Ende Februar machte der Deutsche Bundestag den Weg für die nun am 12. Juni in Kraft getretene Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) frei und setzt damit seinen Kurs in der Migrationspolitik fort. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte in der Debatte dazu mit den Worten „mit den Gesetzen schärfen und härten wir die Migrationspolitik“ klar Stel-lung bezogen. Das GEAS-Anpassungsgesetz hat Signalcharakter für die zukünftige Asyl- und Migrationspolitik in Deutschland.
Mit Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verschärft sich die Situation für geflüchtete Menschen bereits dramatisch. Das nationale GEAS-Anpassungsgesetz, welches von der Bundesregierung beschlossen wurde, beinhaltet im Vergleich zu EU-Regularien noch massivere Verschärfungen im Asylrecht. Seit Monaten warnen Expert*innen auf nationaler und europäischer Ebene vor den damit in Zusammenhang ste-henden erheblichen Menschenrechtsgefährdungen.
Zentrales Element der Anpassung ist die Entscheidung über Asylanträge Schutzsuchender bereits an den EU-Außengrenzen über verpflichtende Asylgrenzverfahren. Expert*innen sehen hier die Gefahr, dass Geflüchteten der Zugang zu fairen Asylverfahren grundsätzlich erschwert werden könnte. Schutzsuchende in Deutschland, die Asylanträge stellen, erwartet ein ähnliches Szenario.
Die GEAS-Regelungen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit sehen die Möglichkeit vor, über einen Ermessenspielraum sog. Ausgangsverbote sowie eine „Überprüfungs- und Asylverfahrenshaft“ zu verhängen sowie über einen vollständigen Leistungsentzug zu entscheiden, auch wenn kein Straftatbestand vorliegt. Asylsuchende mit voraussichtlich negativem Entscheid werden in sog. „Return Hubs“ untergebracht, dies gilt auch besonders für Geflüchtete im Dublin-Verfahren, die über einen europäischen Drittstaat eingereist sind.
Auch der Entschließungsentscheid zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie Schwangeren, Frauen, Kindern, älteren, traumatisierten und behinderten Menschen sowie LSBTIQ-Personen garantiert in der vorliegenden Ausarbeitung weder eine zuverlässige Identifizierung noch eine bedarfsgerechte Unterbringung sowie medizinische und psychosoziale Versorgung.
Aktuelle Studien sowie Praxisberichte belegen, dass die mit den Verschärfungen in der Asylpolitik einhergehenden Lebensbedingungen für Schutzsuchende die Entstehung und Chronifizierung von physischen und psychischen Erkrankungen begünstigen und die Gefahr der Suizidalität erhöhen.
Zum Weltflüchtlingstag 2026 appelliert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) an die Entscheidungstragenden in der Politik, die Schutzansprüche besonders vulnerabler Geflüchteter ernst zu nehmen. Sie brauchen gesicherte Verfahrenswege zur konsequenten Umsetzung ihres Rechts auf Schutz und Versorgung. Hierfür bedarf es des Erhalts der unabhängigen Asylverfahrensberatung sowie der Ermittlung und Versorgung besonderer Schutzbedarfe durch ein unabhängiges sowie geschultes medizinisches und psychologisches Fachpersonal.
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