Veränderte Studierendenauswahl Psychologie – die soziale Ungleichheit in den Zugangschancen nicht noch verstärken!

Stellungnahme des Vorstands der Sektion Aus-, Fort und Weiterbildung in Psychologie im BDP

13.09.2025

Im Bestreben zusätzlich zur Abiturnote noch weitere Kriterien zur Studierendenauswahl für das Fach Psychologie zu finden, wurden an unterschiedlichen Hochschulen neue Studierendenauswahlverfahren entwickelt. Unter anderem wurde ein Pilotversuch im Bundesland Baden-Württemberg an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm durchgeführt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die flächendeckende Einführung auf 2023 verschoben. Aktuell wird der Studieneignungstest „BaPsy-DGPs“ von ca. 40 deutschen Hochschulen eingesetzt und von der Dienstleistungsgesellschaft „TransMit-Zentrum für wissenschaftlich-psychologische Dienstleistungen (DGPs)“ als Teil der TransMit Gesellschaft für Technologietransfer mbH administriert.

Die Mehrzahl der Aufgaben misst Aspekte der kognitiven Leistungsfähigkeit, ergänzt durch Fragen zum Psychologieverständnis, zu Biologie- und Englischkenntnissen.

Die Teilnahmekosten betragen Euro 100.-. Jede Bewerberin und jeder Bewerber um einen Studienplatz darf nur einmal in zwei Jahren teilnehmen. Wie stark das Testergebnis bei der Auswahl berücksichtigt wird, ist bei den beteiligten Hochschulen unterschiedlich. Die Teilnahme am Test ist freiwillig. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass sich die  Chance auf einen Studienplatz verschlechtert, wenn auf eine Teilnahme am Test verzichtet wird. Schon existieren Trainingsangebote, um die Chance auf ein gutes Testergebnis zu verbessern. Sie kosten zum Teil ein Vielfaches der Teilnahmegebühr. Die Kosten für Test und Training sowie Reise- und Übernachtungskosten an dem nur in Präsenz angebotenen Test schrecken finanziell schlechter gestellte Bewerber*innen ab.

Die Abiturnote als Auswahlkriterium für den Zugang zum Hochschulstudium ist seit der Einführung des Numerus Clausus (NC) umstritten, da die Vergleichbarkeit der Noten nur sehr eingeschränkt gegeben ist und Nachkommastellen über die Ausbildungs- und Berufschancen entscheiden. Geht man davon aus, dass auch für die Schulnoten kognitive Leistungsfähigkeit eine große Rolle spielt, wird im STAV primär „mehr desselben“ gemessen. Andere relevante Kriterien bleiben außen vor. Eine persönliche Einsicht in die Testergebnisse wird explizit ausgeschlossen.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) empfiehlt allen Schulabgänger*innen, die sich für ein Psychologie-Studium interessieren, an dem Testverfahren teilzunehmen und profitiert als Lizenzgeber des Tests von den erhobenen Gebühren. Aufgrund des hohen Numerus Clausus (NC) im Fach Psychologie entsteht ein großer Teilnahmedruck, um seine Chance auf einen Studienplatz zu verbessern. Daher ist die „Freiwilligkeit“ als relativ zu bewerten.

Für finanziell schlechter gestellte Studieninteressierte wird der Zugang zum Studium erschwert. Eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr in Härtefällen ist nicht vorgesehen. Aus anderen Kontexten (wie der Ausbildungsförderung BAFöG) ist bekannt, dass allein bürokratische Hürden abschreckend wirken. Die Selektion hinsichtlich der sozialen Herkunft wird durch den kostenpflichtigen Test weiter verschärft.

Wir fordern daher, dass die Teilnahme am Test kostenfrei sein sollte. Durch die Kostenpflichtigkeit des Tests werden die sozial ungleichen Chancen auf einen Studienplatz noch verstärkt. Weder die Vorbereitung noch die Testdurchführung sollten kommerziellen Anbietern überlassen werden.

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