Suizidpräventionsgesetz vom Dezember 2024

Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention beschlossen. Die zentralen Punkte dieses Gesetzentwurfs sind:

  • Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention: Diese soll im Bundesgesundheitsministerium angesiedelt werden und folgende Aufgaben übernehmen:
  • Konzeption einer bundesweiten Krisendienstrufnummer (“113”): Ziel ist es, eine einheitliche und unentgeltliche Rufnummer für Betroffene bereitzustellen.
  • Entwicklung und Bereitstellung von Informationen: Allgemeine und zielgruppenspezifische Informationen sollen erstellt und über eine zentrale Internetseite zugänglich gemacht werden, um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren.
  • Erstellung eines digitalen Verzeichnisses: Ein digitales Verzeichnis aller bundesweiten und überregionalen Informations-, Hilfs- und Beratungsangebote soll entwickelt werden, um bestehende Angebote bekannter zu machen und den Zugang zu erleichtern.
  • Rahmenempfehlungen für Fort- und Weiterbildungsprogramme: Für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege, sollen Empfehlungen entwickelt werden, um die Kompetenz im Umgang mit suizidgefährdeten Personen zu stärken.
  • Monitoring von Suizidversuchen und Suiziden (Surveillance): Ein System zur Erfassung und Berichterstattung soll erarbeitet werden, um die Datenlage zu verbessern und gezielte Maßnahmen ableiten zu können.
  • Bedarfsanalyse für ein Suizidregister: Auf Grundlage der Surveillance-Ergebnisse soll der Bedarf für ein Suizidregister analysiert und bei Bedarf ein Konzept zur Errichtung erstellt werden.


Mit diesem Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Suiziden durch verstärkte Aufklärung, Information und verbesserte Unterstützungsangebote vorzubeugen sowie die Forschung in diesem Bereich zu stärken. Neben vielen geplanten Maßnahmen im Suizidpräventionsgesetz werden auch Psychologische Psychotherapeut*innen nach Ärzt*innen als relevante Berufsgruppe benannt. Spannend ist der Sprachgebrauch des BMG von „Berufspsychotherapeut*innen“ als einer weiteren Berufsgruppe.

Christel Bentz & Hans-Jürgen Papenfuß

Veröffentlicht am:
Kategorien:
SK VPP
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.