Ohne lange Wartezeit in psychotherapeutische Behandlung

Der VPP begrüßt es, dass sich die Bundespsychotherapeutenkammer der Kostenerstattung für Psychotherapie nach § 13 Absatz 3 SGB V annimmt und hierzu eine Broschüre veröffentlicht hat.

Enthalten sind ein Musterschreiben an die gesetzliche Krankenkasse und Erklärungen, auf was ein Versicherter achten muss, wenn er bei einem Psychotherapeuten in Privatpraxis in die Behandlung gehen will, weil kein Vertragsbehandler zur Verfügung steht. Diese Broschüre ist eine sinnvolle Ergänzung zu der handlichen Kurzanleitung für Patienten, die der VPP vor drei Monaten bereits veröffentlicht hat.

Veröffentlicht am:
Kategorien:
SK VPP
Ambulante Versorgung
Gerechte psychotherapeutische Versorgung
Logo Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.

Der VPP vertritt den psychotherapeutischen Berufsstand im BDP.  Wir stehen für wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, für Verfahrensvielfalt und für die Zugehörigkeit zur Psychologie. Wir vertreten Kolleg*innen aus allen psychotherapeutischen Tätigkeitsbereichen, egal ob in Anstellung, in Privatpraxis, Kassenpraxis oder noch in Aus- oder Weiterbildung tätig.

Im Rahmen von Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit setzen wir uns für die Verbesserung der Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen ein, sowie für eine bessere psychotherapeutische Versorgung.

Gute Psychotherapie braucht einen aktiven Berufsstand!

Verband der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e. V.