Sektion Rechtspsychologie
Die Rechtspsychologie beschäftigt sich mit der Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens. Hierbei spielen Anwendungs- und Forschungsbereiche mit Bezügen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Strafrecht, Zivilrecht, Arbeits-, Sozial-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht eine Rolle.
Die Sektion beschäftigt sich mit den folgenden Aufgaben:
- Vertretung berufspolitischer Interessen in der Politik
- Psychodiagnostische Begutachtung für Gerichte
- Forschung im Bereich der Prävention, Viktimologie und Polizeipsychologie
Die Zeitschrift der Sektion Praxis der Rechtspsychologie ist ein renommiertes Fachorgan, das einen Beitrag zu einer wissenschaftlich begründeten Praxis liefert.
Die Sektion bietet ihren Mitgliedern:
- Tag der Rechtspsychologie und weitere Fachveranstaltungen
- Förderung des fachlichen Erfahrungsaustausches
- Stellungnahmen zu Gerichtsentscheidungen