ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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BDP stellt Position zur ePA klar und bekräftigt das Vertrauen in die Betriebsärzteschaft

Pressemitteilung

Berlin, 13.07.2026: Am 23.06.2026 veröffentlichte der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP) eine Pressemitteilung zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), der u. a. vorsieht, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten vollumfänglichen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu gewähren. Die bisherige Regelung, dass Beschäftigte der Einsicht ausdrücklich zustimmen müssen (Opt-In), soll entfallen. Auch in dieser Pressemitteilung plädiert der BDP aus prinzipiellen Gründen für das Beibehalten des Opt-In-Verfahrens.

Reaktionen auf diese Pressemitteilung haben gezeigt, dass einzelne Äußerungen missverstanden wurden, was der BDP ausdrücklich bedauert. Anlässlich der Kritik der Betriebsärzteschaft legt der BDP ausdrücklich Wert auf die Feststellung, dass er weder generell noch anlässlich einer eventuellen Änderung durch das GeDIG Zweifel daran hat, dass sich die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte an ihre berufliche Schweigepflicht halten, auch und insbesondere gegenüber Arbeitgebern.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen gelingt nur mit dem Vertrauen der Versicherten. Fach- und Berufsverbände sind vereint in dem Anliegen, Patient*innen größtmögliche Transparenz und Selbstbestimmung über ihre Daten zu ermöglichen. Unser Verband fordert seit vielen Jahren u. a. sogenannte Opt-In-Rechte für gesetzlich Versicherte und feingranulare Verschattungsrechte auf Dokumentenebene – v. a. betreffend ihrer hochsensiblen Daten aus psychiatrisch/psychotherapeutischen Behandlungen. Dies fordern wir übergreifend und für die unterschiedlichsten Kontexte.

Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht von Betriebsärztinnen und -ärzten stellen wir in keinster Weise in Frage. Wir schätzen die Arbeit dieser wichtigen Berufsgruppe im betrieblichen Kontext mehr denn je als relevant ein: für Angestellte, für den Erhalt der Gesundheit, für Prävention und die Förderung gesunder Arbeitsbedingungen. 

Ihre Ansprechpartnerin:
Susanne Berwanger
Vizepräsidentin
Mail: s.berwanger@bdp-verband.de  

Hier geht es zur Pressemitteilung vom 23.06.2026.

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Kategorien:
Pressemitteilung
Digitale Gesellschaft und Psychologie
Schlagworte:
ePA & EHDS
ePA und Nationale Gesundheitsakte

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Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen