ePA im Gesundheitsdatenschutzgesetz
BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte im Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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BDP-Positionen zur ePA - Patientendaten schützen

Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und der Einführung der elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt. Die Vorhaben sollen die Speicherung sowie auch den Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich regeln.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sieht bei den derzeitigen Plänen der Bundesregierung die Hoheit gesetzlich Versicherten über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr - besonders im Bereich hoch sensibler Daten, etwa aus psychotherapeutischen Behandlungen. Diese beinhalten sehr private biografische Daten oder sensible Befunde sowie Daten von Dritten und Zustimmungspflichten, beispielweise im Rahmen von Testergebnissen einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Bereits zuvor hat der Verband und seine Fachsektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.) in unterschiedlichen Stellungnahmen an das Bundesgesundheitsministerium die Datensouveränität für Patientinnen und Patienten gefordert und neben den Vorteilen auch auf Probleme bei der Nutzung der Daten für Forschungszwecke hingewiesen. Hier gilt es z.B. auszuschließen, dass eine wirtschaftliche Nutzung im Vordergrund steht. 

Zur Sensibilisierung im Umgang mit Daten zur psychischen Gesundheit hat der Berufsverband nun ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung
der elektronischen Gesundheitsakte (ePA) adressiert.

Der BDP weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Datensouveränität eine grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten ist. Er fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen.

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Bericht von der BDP-Delegiertenkonferenz Herbst 2025

Am 22./23.11.2025 fand die diesjährige Herbst-Delegiertenkonferenz (DK) des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen in Berlin statt.

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Die VPP-Fraktion war neben Susanne Berwanger, die auch BDP-Vizepräsidentin ist und Gunter Nittel, der Mitglied des DK-Vorstandes ist, durch Johanna Thünker, Heike Bott, Hans-Jürgen Papenfuß, Axel Schroeder, Agnes Mehl, Claudia Appelt und Juliana Matt vertreten.
 

Bericht des Vorstandes: Zur Lage des Verbands

Der Verbandsvorstand legte einen ausgesprochen umfangreichen Bericht vor, der vor Ort erörtert wurde. Positiv sind die vielen berufspolitischen Aktivitäten und zahlreiche Modernisierungsprojekte, die auch den Mitgliedern zu Gute kommen – zum Beispiel das neue Mitgliederportal. Weniger erfreulich ist die sinkende Mitgliederzahl, nach der letzten Beitragsanpassung haben bedauerlicherweise überdurchschnittlich viele Personen von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht. Präsidentin Thordis Bethlehem zeigte sich dennoch optimistisch, man habe vieles „aufgeräumt“ und modernisiert, nun sei es an der Zeit, aktiv neue Mitglieder anzuwerben.
 

Haushalt

Traditionell im Herbst wird der Vorstand entlastet und der Haushalt für das kommende Jahr beschlossen. Da der BDP im vergangenen Jahr von einer festen Mittelzuweisung an die Untergliederungen („Pro-Kopf-Pauschale“) auf eine bedarfsabhängige, flexiblere Budgetplanung umgestellt hat, ist es derzeit schwierig, verlässliche Hochrechnungen durchzuführen, und es wurde ein Haushalt mit negativem Ergebnis beschlossen. Allerdings sorgen die neuen Regelungen auch dafür, dass Projekte und notwendige Investitionen flexibler durchgeführt werden können.
Reform der Verbandsstruktur
Seit dem letzten Jahr wurden in mehreren Arbeitsgruppen unter Leitung des DK-Vorstands Strategien diskutiert, um den Verband zukunftssicher zu machen. Nun lagen der DK gleich mehrere Anträge vor, wie dieser Reformprozess zeitnah zu zufriedenstellenden Ergebnissen kommen kann. Nach leidenschaftlicher Debatte wurde schließlich ein Antrag beschlossen, der einen klaren Zeitplan ebenso vorsieht wie die Zuhilfenahme externer Expertise. 


Vorstandswahlen

Am Sonntagmorgen wurde zunächst den bisherigen Vorständen gedankt. Für den Posten der Präsidentin bzw. des Präsidenten hatten sich Thordis Bethlehem und Laszlo Pota beworben, Letzterer zog seine Kandidatur dann allerdings wieder zurück. Thordis Bethlehem wurde mit großer Mehrheit im Amt bestätigt, ebenso Susanne Berwanger vom VPP als Vizepräsidentin. Ralph Schliewenz stellte sich nicht erneut zu Wahl, er wird den Vorsitz der BDP-Sektion Klinische Psychologie übernehmen. Für ihn wurde Ivon Ames aus dem Vorstand der Sektion Wirtschaftspsychologie neu in das Vize-Präsident*innenamt gewählt.
 

Berufspolitik

Neben innerverbandlichen Angelegenheiten darf auch die Berufspolitik nicht zu kurz kommen. Dies geschah im Rahmen zweier Resolutionen: Susanne Berwanger initiierte eine Resolution zum Beschlagnahmungsverbot der elektronischen Patientenakte ePA. Ein notwendiger Schritt aufgrund der nationalen Umsetzungsnotwendigkeit der europäischen E-Evidence-Verordnung (EEVO). Eine zweite Resolution wurde vom Team Kindeswohl und Kinderrechte eingebracht und betrifft die psychologischen Perspektiven und gerechte Startchancen für Kinder im Kindergartenalter. Zu diesem Thema soll auch eine Arbeitsgruppe gegründet werden.


Weitere Themen

Die DK beschäftigte sich natürlich noch mit vielen weiteren Themen. Im Bereich Fachpolitik stellte die Sektion Wirtschaftspsychologie ihre umfangreichen Aktivitäten im Bereich Arbeitssicherheit da. Neben den berufspolitischen Anstrengungen dafür, dass die Psychologie eine dritte Säule im Arbeitssicherheitsgesetz bekommt, stellte Ivon Ames das neue Zertifikat „Fachpsycholog*in für Gesundheit und Arbeitssicherheit“ vor. Es handelt sich dabei um eine postgraduale Weiterbildung mit anschließendem BDP-Zertifikat. Darüber hinaus gab es einen Beschluss zur Satzungsänderung, um zukünftig graduierte Mitglieder besser abbilden zu können und die Weichen wurden gestellt dafür, dass die Psychologische Hochschule Berlin eine Stiftung gründen kann.

Dr. Johanna Thünker
 

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SK VPP
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